[0.1] F. begrüßt die durch M.s Brief [7945] geweckte Friedenshoffnung und erinnert an seine in [7943] dargelegte Bereitschaft. Den Brief an [Niccol] Tiepolo [⇨ 7945.1] läßt F. auf sich beruhen.
[0.2] Die Schriften des [Petrus] Canisius gegen die Mittlerschaft Christi und die des [Petrus Gonesius, ⇨ 7945.4] kennt er nicht. Doch den von Kg. [Ferdinand] autorisierten Katechismus des Canisius [Summa doctrinae christianae: Societatis Iesu selecti scriptores 2/1 (1933), 2-75 mit 47*] haben er [und Johannes Wigand] bekämpft [vgl. O.Braunsberger, Beati Petri Canisii S.J. epistulae et acta 1 (1896), 605], nachdem er schon durch [Michael Helding] vor das Problem der Mittlerschaft gestellt wurde [vgl. Preger 1,102].
Das Priestertum Christi behandelte er in seiner [Confessio de sacrosancta trinitate, 1557], und er warnte [Nikolaus] Radziwiłł [den Schwarzen] im Widmungsbrief zu [Sulpitii Severi sacrae historiae ... libri II, 1556] vor Servets Lehre.
[0.3] Ungeachtet seines Streits mit M. bekämpft F. die gemeinsamen Feinde wie Osiander und Schwenckfeld. Er schickt seine letzte Schrift gegen diesen [CS 14, 981]. Doch nun will er mit M. ins Reine kommen.
[1] Beweise für die korrekte Edition des Leipziger Interims [⇨ 7945.2] sind:
[1.1] ein von M. korrigiertes Exemplar,
[1.2] das Exemplar, das M. und Veit Örtel nach Leipzig brachten,
[1.3] ein Exemplar von Adelsvertretern,
[1.4] ein Exemplar von [Petrus] Plateanus und einem Zwickauer Bürgermeister [NN].
[1.5] [Joachim] Westphal und [Johannes] Aepinus haben ein gleichlautendes Exemplar erhalten,
[1.6] desgleichen die Gemeinde von Eisleben u.a.
[1.7] Der Gründliche Bericht mit [Johannes] Pfeffingers Schrift [RE 15, 253.47f].
[2] M.s Urheberschaft steht auch ohne seine Unterschrift fest.
[3] Entgegen M.s Behauptung blieb die Lehre nicht unverfälscht. F. nennt das Leipziger Interim, das Pegauer Gutachten [5268] (das nach Verhandlungen mit den Bff. [Julius Pflug von Naumburg-]Zeitz und [Johann VIII.] von Meißen zustande kam), die Thesen [Melchior] Isinders [⇨ 5347.2] und das (den Kff. [Moritz von Sachsen und Joachim II. von Brandenburg] überreichte) Jüterboger Gutachten [⇨ 5398], das laut Johannes Agricola mit dem Augsburger Interim übereinstimmt.
[4] F. steht zu seinem Brief an die Niedersachsen [⇨ 7945.5] und macht M. verantwortlich für die Gedichte [CR 10, 631 Nr. 294 und CR 20, 776] und für die Vertreibung standhafter Geistlicher, wie des Gabriel [Zwilling] (der durch [Georg] Mohr ersetzt wurde).
[5] Den Streit um die guten Werke hat [Georg] Maior fortgesetzt mit seiner Postille [Prima pars homeliarum in epistolas dominicales ..., Wittenberg, Hans Lufft, 1556; vgl. VD 16, M2036], und [Justus] Menius in seiner Predigt [Von der Seligkeit, 1556; vgl. VD 16, M4596f] unterstellt ihm überdies Schwärmertum.
[6.1] M.s unqualifiziertes Nachgeben [7945.2] genügt nicht.
[6.2] Der adiaphoristische Irrtum muß wirklich beseitigt werden, wie F. in [Von der Einigkeit, ⇨ 7943.3.2] zeigte. M. kann sich an [Kf.] August [von Sachsen] wenden und Schiedsrichter benennen.
[6.3] Doch besser verständigt man sich durch Artikel. Man soll die Fürsten nicht damit befassen, zumal [Kf. Moritz von Sachsen] tot ist und doch alles von M. abhängt.
[6.4] Ohne Demütigung M.s oder eines andern soll der Friede hergestellt werden.
[6.5] F. will Verleumdungen widerrufen, sofern sie ihm nachgewiesen werden, verzichtet aber auf dasselbe von seiten der [Wittenberger].
[7.1] Den Klagen M.s stellt F. die Angriffe auf ihn und seine Freunde entgegen bis hin zur Denunziation beim Kaiser und bei Kg. [Ferdinand],
[7.2] wogegen M. es beiden Seiten recht machen wollte,
[7.3] und bis hin zum bewaffneten Angriff, und er schildert seine Schäden bei der Belagerung [Magdeburgs].
[8.1] Anknüpfend an M.s Brief an [Christoph] von Carlowitz [5139] zeigt F., daß er im Gegensatz zu M. der evangelischen Sache treu blieb. M. verteidigte zu Beginn des [Schmalkaldischen] Krieges den Widerstand in offenen Schreiben an die Schlesier, Böhmen [Bugenhagens Christliche vermanung, bzw. Adhortatio ad vicinos (⇨ 4409); vgl. 4417.2; 4435.2; 4436] und an Kursachsen [Von der itzigen Kriegsrüstung, ⇨ 4311.2], in Luthers Warnung an seine lieben Deutschen [⇨ 4319] und durch des [Justus] Menius' [Von der Notwehr, ⇨ 4510]. Danach verunglimpfte er Magdeburg im Verein mit [Georg] Maior, Bugenhagen, [Johannes] Pfeffinger, Daniel [Greser] und [Georg] Mohr und billigte die Verurteilung von Gabriel [Zwilling], Michael [Schulz], Christoph [Zobel], Daniel [Scheffer] und [Martin] Wolf [7039].
[8.2] F. stellt M. die Größe seines Irrtums und seiner Unbußfertigkeit vor Augen, wobei er die auf der Hochzeit der Tochter des [Joachim] Camerarius [Anna Rudinger] entstandene Ermahnung [5409] und die Rede für [Melchior] Isinder [⇨ 7943.2.2.1] erwähnt,
[8.3] und erinnert ihn beschwörend an seine Verantwortung für zahllose von seiner Autorität Abhängige und für das Schicksal Deutschlands.