M.: Gutachten für die Gemeinde in Frankfurt/Main. - Leipzig, 19. Januar 1549

[1] M. wünscht grundsätzlich keine Änderungen. Doch ist zu unterscheiden zwischen persönlichem Bekenntnis und Rat für die Schwachen.

[2] Laurentius als Vorbild für die Starken, deren Bekenntnis freilich fundiert sein muß, damit sie nicht umfallen wie Petrus [Mt 26, 33-35+69-75].

[3] Es geht aber um einen Rat für die Schwachen. Wenn die Obrigkeiten die Pastoren ersuchen, adiaphorische Riten wieder einzuführen, um dadurch weiteren Forderungen zu entgehen und den Gemeinden Verwirrung zu ersparen, so soll man nachgeben.

[4] Eine härtere Haltung darf nicht zu Lasten der anderen gehen.

[5] Bekenntnis und Leiden werden um der Wahrheit willen verlangt, z. B. bei Messe und Heiligenkult,

[6] nicht bei Nebensächlichem wie Gesängen, Festen, Kleidern. Eine Hinrichtung bei Basel wegen verbotenen Fleischessens.

[7] Überdies trat M. schon immer für eine einheitliche Liturgie ein und bedauert die Abschaffung nützlicher Bräuche.

[8-9] Den Einwand, die Gegner würden bestärkt und dies sei ein Ärgernis, läßt M. nicht gelten. Knechtschaft ertragen, um das Evangelium zu erhalten, ist besser als aus Hochmut die Gemeinden verlassen.

[10] Die christliche Freiheit wurde reichlich mißbraucht.

[11] Worin sie besteht.

[12] Zum Einwand Gal 2, 18.

[13] Es soll kein unnötiger Streit entstehen. Gebet.

Fundort:
CR 7, 321-326 Nr. 4476; Bds. 300-304 Nr. 339; vgl. K. Bauer: ARG 20 (1923), 158-160 [H 3232]. ‒ MBW.T 19.
Datierung:
Datum und Adressaten: Das sehr oft und zumeist ohne Datum überlieferte Gutachten trägt einigemale, insbesondere in den alten Drucken, den 29. 1. 1549. Als Adressaten sind die Geistlichen bzw. Kirchengemeinden in Frankfurt/Main, Nürnberg und Brandenburg überliefert. Die Abschrift: London BL, Add. Ms. 17913, f. 312v-314v, hat den 19. 1. 1549 in Leipzig und als Adressaten die Nürnberger, ebenso, doch ohne Jahreszahl, die Abschrift des Nikolaus Gallus: München SB, cgm 1315, f. 259r-260v. Diese Angabe wird durch mehrere andere Informationen bestätigt: M. war am 19. 1. 1549 tatsächlich in Leipzig (⇨ 5417). Auf diesen Verfasserort weist ebenfalls die Mitteilung des Valentin Bavarus (Gotha FB, Cod. Chart. B 16, p. 67-69; vgl. CR 7, 322), auch Alexander Alesius gelte als Autor. Das Begleitschreiben nach Frankfurt/Main datiert vom 20. 1. 1549 (5412); offenbar erreichte diese Anfrage M. in Leipzig, und dafür ist 5409 primär verfaßt und am Tag von M.s Abreise abgeschickt worden. Er schickte es gleichzeitig dem Nürnberger Hieronymus Besold und wies auch Veit Dietrich darauf hin (⇨ 5411.2). Die Anfrage aus Brandenburg-Ansbach mußte M. von unterwegs beantworten (⇨ 5413-5415); 5409, wovon in Leipzig natürlich Abschriften vorhanden waren, wurde beigelegt. Von Wittenberg aus erhielten es auch die Geistlichen der Gft. Mansfeld; Johannes Wigand, damals Pfarrer der Stadt Mansfeld, schrieb es am 28. Januar ab und notierte, daß Burkhard Wettich (⇨ 5407.3) es von M. gebracht habe (Wolfenbüttel HAB, Cod. Guelf. 12.9 Aug. 2o, f. 77r-80r). Das durch die Drucke auch ins CR gekommene Datum des 29. ist also unmöglich und als Verschreibung für 19. zu betrachten.

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