Über das Wormser Religionsgespräch ab August 1557.
[1] Vor dem offiziellen Beginn.
[1.1] Ermahnung der Räte an die Theologen [⇨ 8328f; ⇨ 8335]. Der Gesandte der Hzz. [Johann Friedrich d. M. und Johann Wilhelm] von Sachsen Basilius [Monner] forderte in einer langen Rede die Wiederherstellung der nach dem [Schmalkaldischen] Krieg verlorenen Eintracht gemäß der CA und den Schmalkaldischen Artikeln. [Erhard] Schnepf machte seinen Auftrag bekannt, die Verurteilung der Zwinglianer, des Osiandrismus, des [Majorismus] und des Adiaphorismus durchzusetzen.
[1.2] M. antwortete [⇨ 8328f; ⇨ 8335.2], es seien affirmative Lehraussagen erforderlich und auch die Papisten müßten verurteilt werden. Gegen Osianders Lehre gebe es Schriften [6294]. Er sprach über Werke, den neuen Gehorsam, Antinomismus. Flacius habe das Leipziger [Interim: 5387] verfälscht publiziert. M. bekannte sich zu seinem damaligen Rat, die Gemeinden nicht wegen Äußerlichkeiten zu verlassen [5409 u. ö.]; doch habe Flacius falsche Vorwürfe erhoben. M. werde gern den Beratungen hinfort fernbleiben.
[1.3] Brenz über Osianders Lehre. Die Räte erinnerten an die gegenwärtige Frontstellung und vertagten diese Kontroversen auf eine Synode, was auch Kf. [Ottheinrich] von der Pfalz brieflich forderte [⇨ 8332].
[2] Nach Einberufung des Gesprächs durch den Präsidenten [Julius Pflug] wollten [die Weimarer] wieder ihre Verurteilungen einreichen. Die [protestantischen] Räte erreichten, daß sie nur ihnen vorgelegt wurden, und stellten Voten bei den einzelnen Verhandlungspunkten in Aussicht. Hz. Johann Friedrich [d. M.] wurde von den anderen Fürsten zur Zustimmung bewogen [⇨ 8335.3].
[3] Auf der ersten Sitzung [⇨ 8337] wurde Verschwiegenheit gefordert und schriftliche Verhandlung durchgesetzt, obwohl der Präsident M.s Wunsch nach Diskussion mit schriftlichem Ergebnis [⇨ 8345.1] zuneigte.
[4] Erstes Thema war die Rechtsnorm in der Kirche [⇨ 8352.1]. Schrift, Glaubensbekenntnisse und CA wurden bekannt, Wiedertäufer, Verfälscher der Sakramente, Servet, Schwenckfeld, [Theobald] Thamer, das Tridentinum und das Interim wurden verworfen. Dem Konsens der Kirche, was die päpstliche Tradition mit ihren Mißbräuchen ist, wurden die gewisse und klare Schrift und die [altkirchlichen] Glaubensbekenntnisse entgegengestellt.
[5] Dann wurde über die Erbsünde diskutiert [⇨ 8352.2]. Mit der Absicht, das Gespräch abzubrechen, verlangten die Gegner die Verurteilung der Zwinglianer, Osianders, des Flacius. M. konnte dies nicht abwenden. Nun wollten die [Weimarer] Kollegen ihre zuvor den Räten übergebenen Verurteilungen öffentlich verlesen. M. hatte Verurteilungen verfaßt [8360], wobei er, um sich nichts vorwerfen zu lassen, auch den Adiaphorismus einschloß, ohne jedoch die von Flacius verbreiteten Lügen anzuerkennen. Doch Brenz lehnte die Nennung Osianders ab [⇨ 8362f]. Da übergaben die [Weimarer] Kollegen ihre Verurteilungen den Päpstlichen und reisten ab.
[6] Die Päpstlichen wollten nicht weitermachen, obwohl Kg. Ferdinand die Fortsetzung befahl. Die [verbliebenen Evangelischen] bekundeten in einer Protestation [8441] ihre Gesprächsbereitschaft, die nicht erwidert wurde. Dann dankten sie dem Präsidenten, der unparteiisch war, und zogen ab.