[M. u. a.]: Denkschrift, in Sessio V. des Religionsgesprächs verlesen von Georg Karg. - [Worms, 16. September 1557]

[1] Über die Rechtsnorm in der Kirche.

[1.1] Richter sind die Schriften der Propheten und Apostel und die Glaubensbekenntnisse, erläutert vom Sohn = Wort Gottes, verstanden unter Anwendung philologischer Regeln. Dann ist der Sinn klar. Die Kirche ist zu hören, aber ihre Autorität ist nicht konstitutiv, wie Wolfgang Hermann behauptet.

[1.2] Die Vielfalt der Kirchenväter.

[1.3] Die Analogie des Glaubens und die Wahrheitszeugen in der Kirchengeschichte.

[2] Über die Erbsünde. Differenzen zum Tridentinum bestehen in der Bewertung der Begierde, der Schuld und der Liebe zu Gott.

Fundort:
Förner S. 43-50; vgl. Bundschuh S. 443-453.
Datierung:
Datum wie 8351.

Normdaten