Bericht über das Wormser Religionsgespräch ab August 1557.
[1] Unterredung der Räte und Theologen der CA [⇨ 8329; 8335]. Die Delegierten der Hzz. [Johann Friedrich d. M. und Johann Wilhelm] von Sachsen [Erhard Schnepf, Victorin Strigel, Johannes Stössel, Basilius Monner] machten ihren Auftrag bekannt, zuerst die Verurteilung der Zwinglianer, des Osiandrismus, des [Majorismus] und des Adiaphorismus durchzusetzen. Die Räte waren dagegen. Die Theologen [M.] wiesen darauf hin, daß auch die Papisten zu verurteilen sind, und fragten, ob Schnepf diesbezügliche Artikel mitgebracht habe, was er verneinte.
[2] Auf der ersten Sitzung [⇨ 8337] wurde Verschwiegenheit gefordert und schriftliche Verhandlung durchgesetzt, obwohl der Präsident [Julius Pflug] M.s Wunsch nach Diskussion mit schriftlichem Ergebnis [⇨ 8345.1] zuneigte. [Bartholomaeus] Latomus verfaßte die Schriftsätze der Gegner. Erstes Thema war die Rechtsnorm in der Kirche [⇨ 8352.1].
[3] Trotz der generellen Verurteilung der Häresien samt Trienter Konzil und Interim [8337.1] wollten Schnepf und Genossen ihre Verurteilungen vor den Päpstlichen verlesen und ließen sich nur eine Zeitlang zurückhalten. Nach der Behandlung der Erbsünde [⇨ 8352.2] unterstützten die Gegner deren Forderung und lehnten M.s Vorschlag, zu jedem Thema spezielle Verurteilungen vorzunehmen, ab. M. verfaßte also Verurteilungen [8360]. Brenz lehnte die Nennung Osianders ab [⇨ 8362f]. Schnepf und [Joachim] Mörlin beantragten beim Präsidenten die Verlesung ihrer Verurteilungen, was die Assessoren [Jakob von Eltz, Martin Herkules Rettinger, Gf. Ludwig von Everstein-Naugard, Balthasar von Gültlingen] ablehnten.
[4] Als daraufhin Schnepf, Mörlin [und Genossen] dem Kolloquium fernblieben, wollten die Päpstlichen nicht weitermachen. Kg. [Ferdinand] befahl zwar die Fortsetzung, aber sie wollten nicht. Da legten die [verbliebenen Evangelischen] eine Protestation vor [8441] und zogen ab.
[5] M.s Beurteilung: Die Päpstlichen nahmen die Forderung der Jenenser als Vorwand [zum Abbruch]. Diese hätten ihre Verurteilungen bei jedem Artikel aussprechen können. Brenz hätte die Verurteilung Osianders durchgehen lassen können wie M. die der Adiaphoristen. Die Päpstlichen waren ebenfalls uneinig; die Löwener [Jodocus Tiletanus, Balduin Rithovius, Franz Sonnius] wollten keinerlei Entgegenkommen. Da Latomus krank wurde, hatten sie keinen Stilisten zur Verfügung. Ihr Erbsünden-Artikel [Förner S. 37-39] ist schlecht. Angesichts des gegenseitigen Hasses ist es gut, daß keine weiteren Schriftstücke entstanden sind. Ohne einen Konstantin läßt sich kein Kolloquium veranstalten, und nicht einmal dieser konnte den Frieden herstellen.