[M., Martin Bucer, Johannes Pistorius und die anderen anwesenden Theologen]: Bemerkungen zu den verglichenen Artikeln des Regensburger Buchs. Dt. und lat. - Regensburg, 11. Juli 1541

[1] Die Interpretation der Formulierungen des Regensburger Buchs [⇨ 2705.2.2] erfolgte möglichst positiv.

[2] Willensfreiheit.

[2.1] Angefangener Gehorsam. Auch der Neugeborene kann das Gesetz nicht erfüllen.

[2.2] Kein meritum de congruo.

[3] Erbsünde. Der aktive Aspekt muß wie in Worms vereinbart [CR 4, 32f Nr. 2131, ⇨ 2612.4] hinzugefügt werden.

[4] Rechtfertigung.

[4.1] ‚Tätiger Glaube‛ ist mißverständlich, wie soeben in Regensburg erschienene Thesen [von Eck, ⇨ 2740.2.4] beweisen.

[4.2] Gute Werke, Sünden der Heiligen, Gewissenstrost, angefangener Gehorsam, Unterschied der Sünden (Berufung auf Basilius, Hieronymus, Augustin, Bernhard).

[5] Kirche.

[5.1] Sichtbare Kirche.

[5.2] Absonderung.

[5.3] Gehorsam, Menschensatzungen, Hinweis auf den Gegenartikel [2685].

[6] Buße. Erläuterung der Gegenartikel von Beichte und Genugtuung [2698; 2706].

[7] Sakramente.

[7.1] Glaube erforderlich.

[7.2] Ordination.

[7.3] Firmung und Ölung keine vollwertigen Sakramente.

[8] Kirchenzucht. Die weltliche Herrschaft der Bischöfe darf ihre geistlichen Pflichten nicht beeinträchtigen. Pfarrer und Schulen müssen aus den Kirchengütern dotiert werden. Kanonische Wahl.

Fundort:
CR 4, 483-491 bei Nr. 2301 (lat.) und 497-503 bei Nr. 2302 (dt.). ‒ MBW.T 10.
Datierung:
Datum in einem Teil der Überlieferung. Jedenfalls Beilage zu 2751.
Nachtrag:
Fundorte: 497-505 (nicht 497-503).

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