M.: Stellungnahme zum Regensburger Religionsgespräch. Dt. - Regensburg, [29. Juni] 1541

[0] Thema.

[1] Bericht.

[1.1] Vorlage des Buches mit Eröffnungsrede. M.s Bedenken,

[1.2] auch gegen die Willens- und Sündenlehre.

[1.3] Neufassung des Rechtfertigungsartikels. [Johannes] Gropper entgegenkommender als [Johannes] Eck. M.s Wunsch nach Abbruch fand keine Unterstützung.

[1.4] Kritik der Ekklesiologie: weltliche Verfassung, Majoritätsprinzip, Irrtümer der Konzile. M. und Eck erkannten die Bedeutung dieses Artikels für die Transsubstantiation. Gegenartikel [2685].

[1.5] Sakramente: Ordination durch Bischöfe, wobei Bucer die evangelischen Pfarrer als Bischöfe bezeichnete. Firmung und Ölung von M. trotz Bedenken toleriert. Streit und Gegenartikel über Transsubstantiation [2694], Nennung der Sünden in der Beichte [2698] und Bußleistungen [2706].

[1.6] Hinterlist des Artikels über die Hierarchie: Papsttum, apostolische Sukzession der Bischöfe, deren Vollmacht über Gottesdienst und sogar biblische Zeremonien (Kelchentzug), Gehorsam. Maßvoller Gegenartikel [2707].

[1.7] Außerbiblische Offenbarung. Gegenartikel über Heilige, Messe, Zölibat [2708-2711]. Reliquien und Bilder übergangen; ein Artikel über Abschaffung von Gnadenbildern wurde nicht angenommen.

[1.8] M.s Gesamteindruck. M. verteidigt seine Härte, die im Gegensatz zu seiner früheren Mäßigung steht.

[2] Beurteilung.

[2.1.1] M.s Votum enthebt die anderen nicht ihrer Entscheidung.

[2.1.2] Gründe für die Annahme des Regensburger Buchs.

[2.1.3] Gegengründe.

[2.1.3.1] Eine kaiserliche Reform wird dadurch eher behindert, da seine Anhänger eine dritte Partei bilden werden; auch M. will es weiterhin bekämpfen.

[2.1.3.2] Die Mißbräuche bleiben.

[2.1.3.3] Die fällige Neuordnung wird bei der tatsächlichen Beschaffenheit der Bischöfe und Domkapitel erfolgreicher durch die Obrigkeiten durchgeführt werden.

[2.1.3.4] Keine Annahme.

[2.2] Die verworfenen Artikel.

[2.3] Die übergangenen Artikel müssen noch erörtert werden, insbesondere Firmung, Ölung, opus operatum, Wirkung der Eucharistie, Beichte und Genugtuung als Abtötung.

[2.4] Die angeblich verglichenen Artikel sind nicht ausdiskutiert: Gesetzeserfüllung im Gnadenstand [⇨ 2738.2.3] und Ecks unlängst erschienene Thesen hierzu; Rechtfertigung auch von Julius [Pflug] und Gropper für unvollständig erklärt (Gegenthesen); Kirche, Bischöfe.

[2.5] M. lehnt das Buch ab und bekennt sich zu CA und Apologie. Er ist zu weiteren Erörterungen bereit.

Fundort:
CR 4, 419-431 Nr. 2279. ‒ MBW.T 10.
Datierung:
Datum: Deutsche und erweiterte Fassung von 2738 (das für weitere Nachweise zu vergleichen ist), laut 2741 nach dessen Vollendung begonnen. Laut Schreiben der kursächsischen Gesandten an Kf. Johann Friedrich vom 30. Juni (CR 4, 437-440 Nr. 2284) wurde nach der Konferenz des 25. Juni noch einmal am 29. Juni beraten. Hierbei dürfte die deutsche Fassung vorgetragen worden sein. Jedenfalls wurde M.s Stellungnahme nun als gemeinsames Votum abgegeben.

Normdaten
Personen:

Bucer, Martin: http://d-nb.info/gnd/118516507

Eck, Johannes: http://d-nb.info/gnd/11852870X

Gropper, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118542451

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Pflug, Julius: http://d-nb.info/gnd/118714082