Über die Aufzählung der Sünden in der Beichte.
[1] Auf Befehl [Nikolaus Granvellas] wird hiermit der übergebene Artikel [2697] ausführlich begründet, was zur zentralen Frage der Buße führt, dem Anlaß zur [Reformation]. Manche halten die im Zuge der Beseitigung von Mißbräuchen erfolgte Abschaffung der Sündenaufzählung für die Wurzel der Zuchtlosigkeit und für übertrieben.
[2] Antwort hierauf: Bei aller Wertschätzung der Kirchenzucht müssen die Gewissen vom Zwang zur Nennung der Sünden freibleiben, damit sie nicht in Zweifel stürzen.
[3] Begründung: Die Privatabsolution ist davon unberührt. Doch die obligatorische Nennung der Sünden in der Beichte wird abgelehnt, weil sie für ein Verdienst gehalten wird, Genugtuungsleistungen zur Folge hat und in Zweifel stürzt. (Die öffentliche Buße ist etwas anderes.) Weitere Gründe.
[4-7] Widerlegung von Einwänden.
[4] Die Schlüsselgewalt erfordert Untersuchung.
[5] Bibelstellen, nämlich Jak 5, 16 und Mt 8, 4 u.ö.
[6] Kirchenväter, namentlich Cyprian und Chrysostomus. Kritik der Tradition.
[7] Das [4.] Laterankonzil.
[8] Zusammenfassung. Verweis auf die Apologie.
[9] Die Gesprächsteilnehmer [Julius Pflug und Johannes Gropper] sollen sich nicht persönlich angegriffen fühlen.