[M. und Martin Bucer]: Gegenvotum zu Artikel 15 des Regensburger Buchs. - Regensburg, 26. Mai 1541

Über die Bußleistungen (Satisfaktionen) [vgl. CR 4, 218; ARC 6, 70f].

[1] Genugtuung für unsere Schuld ist allein der Tod Christi.

[2] Die altkirchlichen Bußstrafen,

[3] durch den späteren Irrtum des Verdienstgedankens ausgeweitet.

[4] Die Strafen Gottes.

[5] Trübsale als Zuchtmittel Gottes.

[6] Wichtiger als Bußstrafen ist Bußpredigt.

[7] Früchte der Buße.

[8] Kirchenzucht (z. B. gegen Wiedertäufer und begnadigte Totschläger). Strafen sollen aber von der Obrigkeit verhängt werden. Keine Vermischung von geistlichem und weltlichem Amt.

Fundort:
CR 4, 364-367 Nr. 2254/IV. ‒ MBW.T 10.
Datierung:
Datum aus der Abschrift Wolfenbüttel HAB, Cod. 140 Helmst., f. 145r-147r. Laut Bericht der kursächsischen Räte über die Verhandlungen des 24. und 25. Mai (CR 4, 336) wurde der Abschnitt de satisfactione ... (CR 4, 218) nachträglich angehängt, was durch Lenz 3, 67f; ARC 6, 70f bestätigt wird. Deshalb war bei der ersten Lesung davon nicht die Rede (⇨ 2697). Das Gegenvotum war am 25. erst geplant (CR 4, 336), am 26. wird es als gerade vollendet bezeichnet (CR 4, 338f).
Nachtrag:
Fundorte: CR 4, 363-367 (nicht 364-367). - Lenz 3, 67f = ARC 6, 70f jetzt auch Bucer-DS 9/1 (1995), 439-441.

Normdaten
Personen:

Bucer, Martin: http://d-nb.info/gnd/118516507

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485