Martin Luther, Justus Jonas, Johannes Bugenhagen und M. an Wenzeslaus Linck, Andreas Osiander, Thomas Venatorius, Veit Dietrich und die anderen Prediger in Nürnberg. - [Wittenberg], 17. Februar 1540

[1.1] Der langjährige Zusammenhalt der Nürnberger mit der [kursächsischen] Kirche legt angesichts der bevorstehenden Verhandlungen [Religionsgespräche] einen Gedankenaustausch nahe.

[1.2] Johann von Weeze unterrichtete die [protestantischen] Fürsten von den friedlichen Absichten des Kaisers in der Religionsfrage [⇨ 2332.1].

[1.3] Doch die fortbestehende Acht über Minden [⇨ 2123 u. ö.], Rüstungen, die Ausweitung des Nürnberger Bundes [⇨ 2123.1], die Haltung der Kirchenfürsten lassen daran zweifeln.

[1.4] Aber auch die Religionsverhandlungen sind gefährlich (Synode von Sirmium, Constantius), wie aus der Kölner [Reformation des Johannes Gropper: 2175f] und dem Anklang solcher Deutungen in Rom und Frankreich [⇨ 2346.3] erkennbar ist.

[1.5] Der zu erwartende Gang der Verhandlungen,

[1.6] gegen deren Gefahren gemeinsame Vorbereitung nötig ist.

[2] Die Stellungnahme der Wittenberger [⇨ 2352].

[2.1.1] In der Lehre kein Abweichen von CA und Apologie, die erläutert werden können. Doch keine zusätzlichen Artikel wie in Augsburg [⇨ 1020ff].

[2.1.2] Die Leistungen [der Reformation] müßten auch von den Gegnern anerkannt werden.

[2.2] Notwendige äußere Dinge.

[2.2.1] Aufzählung.

[2.2.2] An ihnen ist den Machthabern mehr gelegen als an der Lehre. Deshalb ist mit Deutungen im Stile des [Ruprecht von] Mosham [⇨ 2369.4] und des [Georg] Witzel [⇨ 2352.1.2] zu rechnen.

[2.2.3] Der französische Vorschlag einer täglichen Dank- und Gedenkmesse

[2.2.4] wird wie jede Privatmesse abgelehnt,

[2.2.5] ebenso Kelchentzug und Heiligenanrufung

[2.2.6] sowie der päpstliche Supremat.

[2.3.1] Über Adiaphora (einschließlich bischöfliche Kirchenverfassung) kann erst nach Übereinkunft in Lehre und Notwendigem verhandelt werden.

[2.3.2] Der Märtyrer Attalus über die Askese.

[2.3.3] Die Abschaffung von Fasten u. dgl. ist zu begrüßen. Doch müssen die Evangelischen sich auch über Ordination, Doppelehe, Ehescheidung und Prozessionen verständigen.

[2.3.4] Die evangelischen Riten einschließlich Privatabsolution und Exkommunikation.

[3.1] Weltliche Argumente wie der Hinweis auf Bürgerkrieg und Türkengefahr können vom Gehorsam gegen Gott nicht abbringen.

[3.2] Hoffnung, daß die Stadt Nürnberg ungeachtet des Widerstands einer ,oligarchischen' Minderheit den Voten ihrer Theologen folgt.

[3.3] Auch Verfolgung wird den Abfall von der wahren Lehre sowenig bewirken wie bei den Vätern der Kirchengeschichte.

[3.4] Die endzeitliche Situation verlangt Standhaftigkeit und Vorsicht vor der Hinterlist der Gegner (Fabel des Eumenes).

[3.5] Bitte um Antwort.

Fundort:
CR 3, 958-967 Nr. 1932; WAB 9, 50-59 Nr. 3444 mit 13, 283. ‒ MBW.T 9.
Datierung:
Datum: Der ebenfalls überlieferte 12. ist das Datum der Abfassung (⇨ 2369.5), der 17. das der Ausfertigung durch den Hof (⇨ 2375.2).
Nachtrag:
Fundorte: Osiander-GA 7 (1988), 256-272 Nr. 260.

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