[1] [Johann von Weeze] hat dem Kf. aus Wien laut Beilagen mitgeteilt, daß die Ratifizierung des Frankfurter Anstandes [⇨ 2190] durch den Kaiser erst nach dessen Ankunft in Deutschland vorgenommen werden wird,
[2] und zur Vorbereitung auf ein Religionsgespräch aufgefordert, was der Kf. auch wegen der voraussichtlichen Parteilichkeit des Kaisers für nötig hält.
[3] Er regte daher bei Lgf. [Philipp] von Hessen an, die Theologen auch der andern [evangelischen] Stände sollten sich schriftlich zur Verteidigung der CA und Apologie und zu möglichen Zugeständnissen vorbereiten und auf dem am 1. März angesetzten Bundestag in Schmalkalden darüber verhandeln und sich einigen.
[4] Deshalb verlangt er von den Adressaten ein diesbezügliches Gutachten [18.1.1540], wofür er ihnen die Akten des Leipziger Religionsgesprächs zwischen Bucer und [Georg] Witzel [⇨ 2141.3; ARC 6,1-20] zuschickt,
[5] und befiehlt, an Wenzeslaus [Linck], Osiander, Veit [Dietrich], Brenz, Urbanus Rhegius, Jakob [Propst], Johannes Aepinus, Amsdorf, Bucer und seine Straßburger Kollegen, [Erhard] Schnepf (der bei Hz. Ulrich von Württemberg ist) und die Theologen des Lgf. [Philipp von Hessen] in dieser Sache zu schreiben.
[6] Eine unverzügliche Vorbesprechung der Theologen in Anwesenheit Luthers würde der Kf. begrüßen.
[7] Wenn es Luthers Gesundheit erlaubt, soll er sich während des Schmalkaldischen Bundestags in Eisenach aufhalten, um mit den Theologen beraten zu können.
[8] Antwort wird durch den Überbringer erwartet.