Martin Luther, Justus Jonas, Johannes Bugenhagen und M. an Kf. Johann Friedrich von Sachsen. Dt. - Wittenberg, 7. Januar 1540

[1] Empfangsbestätigung des Auftrags [2332] mit der ‚Reformation‛ des [Georg von] Carlowitz [vom Leipziger Religionsgespräch 1539: L. Cardauns, Zur Geschichte der kirchlichen Unions- und Reformbestrebungen 1538-1542 (1910), 85-108; lateinische Übersetzungen: CT 12, 259-271; ARC 6, 1-17 Nr. 1].

[2] Da nur Adiaphora zur Debatte stehen, kann die zu erwartende Zustimmung der anderen Prediger [⇨ 2332.5f] schriftlich eingeholt werden.

[3] Interpretationen als Weg zur Eintracht, wie sie jetzt in Rom und Paris beraten werden [⇨ 2352.1.2], sind nach den Erfahrungen der Synode[n] von Sirmium abzulehnen,

[4] denn die Lehre und die nötigen äußeren Stücke (Privatmessen, Heiligenkult, Mönchtum, Ehe, Laienkelch) sind endgültig erklärt. Nur wenn diese von den Bischöfen angenommen werden, kann über Adiaphora wie Jurisdiktion und Ordination verhandelt werden.

[5] Zum Einlenken der Bischöfe ist die Zustimmung des Papstes erforderlich. Anekdote von Kyros und den Joniern [aus Herodot].

[6] Mehr im verlangten Gutachten [2352]. Die Reise nach Eisenach wird zugesagt; nur Luther persönlich wird sich noch äußern [am 18. 1. 1540: WAB 9, 17f Nr. 3435].

Fundort:
CR 3, 920-922 Nr. 1913; WAB 9, 8-11 Nr. 3431 mit 13, 282. ‒ MBW.T 9.
Nachtrag:
§ 1: Weiterer Fundort der ‚Reformation‛: Bucer-DS 9/1 (1995), 13-51 Nr. 1.

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