[M. und Martin Bucer]: Gegenvotum zu Artikel 19 des Regensburger Buchs. - [Regensburg, 26. Mai 1541]

Über die Einheit der Kirche und die Rangordnung der Geistlichen [vgl. CR 4, 221-224; ARC 6, 73-76].

[1] Das Haupt der Kirche ist der Sohn Gottes. Dasselbe Evangelium wurde durch die Erzväter, Propheten, Christus, Apostel verbreitet, und das von Christus eingesetzte geistliche Amt wird bis ans Ende der Welt dauern.

[2] Die Einheit der Kirche besteht in der Versammlung unter dem einen Haupt durch das eine Evangelium und das eine Amt, dem auch die Kirchenzucht obliegt.

[3] Der Ordnung halber gibt es auch Bischöfe, Erzbischöfe und die Patriarchen von Rom, Antiochia und Alexandria.

[4] Sie dienen der Einheit durch Einberufung von Synoden, durch Lehr- und Sittenzucht, verlieren aber ihre Autorität, wenn sie ihrem Beruf untreu werden.

[5] Die Bischöfe dürfen auch das kirchliche Brauchtum festsetzen, doch muß deutlich bleiben, daß es sich um unverdienstliche Adiaphora handelt.

Fundort:
CR 4, 367-369 Nr. 2254/V. ‒ MBW.T 10.
Datierung:
Datum: In 2705.2.8 werden MBW 2707-2710 als geplant bezeichnet. Nach dem Bericht der kursächsischen Räte an Kf. Johann Friedrich vom 26. Mai (CR 4, 338f Nr. 2249) hatte M. an diesem Tag MBW 2706-2711 gerade vollendet.

Normdaten
Personen:

Bucer, Martin: http://d-nb.info/gnd/118516507

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485