[1] M. dankt für die Vermittlung und nennt als Zeugnisse seiner Friedensliebe sein Schweigen und seine Antworten an die niedersächsischen Geistlichen [8097; 8101; 8107; 8113f].
[2] M. betont seine Bekenntnistreue und verweist auf die mecklenburgische Kirchenordnung [⇨ 6412.3; ⇨ 6460; ⇨ 6557.3].
[3] Auch während der Interimszeit gab M. nicht in der Lehre, sondern nur in einigen Bräuchen nach, um den Pfarrern zu helfen. Gegen [Matthias] Flacius verteidigte er jedoch diese Haltung später nicht [7945.2].
[4] M. empfindet die Vergleichsartikel [8120] als ungerecht. Er lehnt den Artikel über die Adiaphora [8] ab und bittet den Hz. unter Hinweis auf [8051] um Milderung. Er schickt seine Antworten an die niedersächsischen Geistlichen, von denen er nicht abgehen wird, zumal deren Bedingungen [8112] Flacius begünstigen.
[5] Flacius tadelt M.s Definition des Evangeliums [⇨ 8080; ⇨ 8092.3; ⇨ 8101; ⇨ 8117; ⇨ 8124; ⇨ 8133; ⇨ 8740.1] und einen Satz in der Confessio [Saxonica, ⇨ 8097.6]. Er veranlaßte einen Brief des [Werner Steinhausen: 8052] und bezeichnet neuerdings einen altkirchlichen christologischen Satz als gnostisch.
[6] M. betont sein Bemühen um die gesamte Lehre und unterwirft sich dem Urteil der Kirche.