[1] Die Frage der bfl. Stifte wurde oft erörtert, z.B. für Bremen und Augsburg. Bremen [⇨ 1308] wurde geraten, Bischof und Domkapitel auf kaiserlichen Befehl in die Stadt zu lassen und ihre Gottesdienste nicht zu behindern, und dies geschah zur Zeit des [Schmalkaldischen] Bundes, als Widerstand möglich gewesen wäre. Auch jetzt wird nicht zum Krieg geraten.
[2] Denn man soll die eigenen Kirchen, wo man das Patronatsrecht hat, recht bestellen und die Abgötterei abschaffen; für die Kirchen unter anderer Obrigkeit ist man nicht verantwortlich.
[3] In vielen Städten, z.B. Erfurt, Worms, Halle, Breslau, St.Gallen, Fulda, gibt es neben den [evangelischen] Pfarrkirchen die [katholischen] Kirchen der Bischöfe und Äbte. Dieses Ärgernis darf nicht mit Gewalt beseitigt werden.
[4] Da in Konstanz, Basel, Straßburg und bei vielen Äbten ähnliche Restitutions[forderungen] zu erwarten sind, soll man, um Zeit zu gewinnen, antworten, man wolle die Ergebnisse des Reichstags abwarten.
[5] Keinesfalls darf man die Pfarrkirchen den Domherren ausliefern (Beispiel Ambrosius).
[6] Eine Stadt darf Bischof und Kanonikern ihre Häuser nicht vorenthalten. Gegen deren Abgöttereien soll aber gepredigt werden, und der Rat kann den Bürgern verbieten, an ‚unrechtem‛ Gottesdienst teilzunehmen.