M.: Mündliche Verhandlungen mit den Hzz. Johann Friedrich d. M. und Johann Wilhelm von Sachsen und ihren Räten. Dt. - Weimar, [9.-12.] Juli 1547

[Über die Gründung der Universität Jena].

[1] Auf die Bitte, bei der Gründung einer neuen [Hoch]schule in Thüringen mitzuwirken und auch selbst dort zu lehren, erstellte M. das Gutachten [4800] und sagte ergänzend, als Wohnung für die Studenten und zwei aufsichtführende Professoren sei das [ehemalige] Dominikanerkloster in Jena [→UUW 1, 148f Nr. 151-155; 166 Nr. 186f] geeignet.

[2] Da die Hzz. die Möglichkeit [⇨ 4800.2] für gegeben halten, wurde M. für seine Person gefragt, ob er einem Ruf folgen würde, und gebeten, Personalvorschläge zu machen [§ 3]. Er antwortete, auf viele Angebote [⇨ 4775.3] habe er noch keine Zusage gegeben und wolle am liebsten bei seinem bisherigen Landesherrn und seinen Söhnen bleiben. Er teilte aber mit, daß er dem [bfl.] Administrator Fürst Georg von Anhalt zugesagt habe, nach Merseburg zu kommen [⇨ 4785.4], und auch gern nach Wittenberg ginge, um sich mit seinen Kollegen zu beraten. Doch wurde er brieflich gewarnt, nach Leipzig oder Wittenberg zu gehen; er wollte deshalb die Beratung in Dessau oder Zerbst abhalten, wurde aber schließlich veranlaßt, nach Nordhausen zurückzukehren. Die Hzz. würden zwar auch seine Reise nach Dessau oder Zerbst gern verhindern, haben sich aber mit der dort geplanten Beratung für einverstanden erklärt.

[3] Personal- und Besoldungsvorschläge für eine [Hoch]schule in Jena.

[3.1] M. verpflichtet sich zu täglich je einer Vorlesung in Theologie und Artes, wird aber noch mehr tun; Besoldung wie bisher. Caspar Cruciger, den M. bei sich haben möchte, soll Theologie und Hebräisch lesen, aber im Wechsel, weil er nicht zwei Stunden am Tag lesen kann; Besoldung 250 Gulden wie bisher. Wenn Cruciger nicht zusagt, wird Georg Maior, der von Hz. August [von Sachsen] als Nachfolger des [Anton] Musa gewünscht wird [⇨ 4776.4], lieber an der [Hoch]schule lehren, müßte dann aber auf seinen Grundbesitz in Wittenberg verzichten; er soll 200 Gulden erhalten.

[3.2] Entgegen der Meinung des Hz. Johann Friedrich d. Ä. werden Juristen für nötig erachtet. [Konrad] Mauser soll die Institutionen lesen und in dem einzurichtenden Konsistorium wirken, was er schon in Wittenberg besser als jeder andere getan hat. Die geistlichen Sachen können nicht ganz an den Hof gezogen werden, wie es Hz. Johann Friedrich d. Ä. wünscht. Ein Jurist würde ähnlich wie M. [⇨ 4791] auch auswärtige Studenten anziehen. Besoldung 200 Gulden.

[3.3] Ebenso ist ein Mediziner unerläßlich. [Jakob] Milichius soll nach M.s Vorstellung 200 Gulden bekommen, die Hzz. halten 150 für genug, da er dies bisher hatte. Augustin Schurff müßte wie bisher 200 erhalten. Einige der genannten Professoren [Cruciger und Schurff] könnten wegen Krankheit ausfallen.

[3.4] Die Artisten, nämlich Veit Örtel für Griechisch, [Johannes] Marcellus, Paul Eber, Erasmus Reinhold für Mathematik, sollen je 100 Gulden erhalten. [Johannes] Stigel, mit dem zusammen M. an den [christlichen »Fasten«, ⇨ 3592.1] arbeitet, muß wie bisher 150 bekommen.

[3.5] Als Notar ist Konrad Weichart überdurchschnittlich befähigt; er kann auch [am Konsistorium] tätig sein und soll 60 Gulden erhalten, obwohl er in Wittenberg mehr hatte. Der Ökonom für die Speisung der Studenten bekommt 50 Gulden, der Pedell 30. Gesamtkosten 1780 Gulden jährlich.

Fundort:
Referat in dem Schreiben der Hzz. Johann Friedrich d. M. und Johann Wilhelm von Sachsen an ihren Vater Johann Friedrich, Weimar, 13. Juli 1547, Konzept und Ausfertigung: Weimar SA, Reg. O, Nr. 553, f. 27r-47v; vgl. UUW 1, 297f Nr. 299. ‒ MBW.T 17.
Datierung:
Datum: Wie in o. g. Schreiben berichtet wird, kam M. auf Einladung der Hzz. von Nordhausen nach Weimar, wo er zusammen mit Matthäus Ratzeberger und Georg Maior am 8. Juli, einem Freitag, ankam. Am 13. reisten diese drei wieder ab (bei ⇨ 4807). Außer dem von M. formulierten Gutachten 4800 haben die Weimarer Hofräte, unter denen Gregor Brück namentlich genannt wird, noch weitere Beratungsergebnisse aufgezeichnet und dem in der Gefangenschaft des Kaisers befindlichen Landesherrn mitgeteilt.
Nachtrag:
§ 3.2 zu berichtigen: Besoldung 150 [nicht: 200] Gulden.

Normdaten
Personen:

August von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/119458446

Brück, Gregor: http://d-nb.info/gnd/118674579

Cruciger, Caspar: http://d-nb.info/gnd/118670646

Eber, Paul: http://d-nb.info/gnd/118681524

Georg von Anhalt: http://d-nb.info/gnd/118716891

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Johann Friedrich d. M. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/100031900

Johann Wilhelm von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/100863892

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Maior, Georg: http://d-nb.info/gnd/116689781

Marcellus, Johannes: http://d-nb.info/gnd/124397093

Mauser, Konrad: http://d-nb.info/gnd/124369731

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Musa, Anton: http://d-nb.info/gnd/103076700

Örtel, Veit: http://d-nb.info/gnd/124661076

Ratzeberger, Matthäus: http://d-nb.info/gnd/101081863

Reinhold, Erasmus: http://d-nb.info/gnd/11899901X

Schurff, Augustin: http://d-nb.info/gnd/130475513

Stigel, Johannes: http://d-nb.info/gnd/104318864