M. an Justus Jonas [in Halle]. - [Wittenberg, 22. Juli 1546]

[1] Wenn J. mit M.s Publikation »Causae« [Bds. 239-265 Nr. 305] einverstanden ist, möge er dieses Büchlein ins Deutsche übersetzen, ohne sich dabei zu sehr an M.s Latein anzulehnen [⇨ 4410].

[2] [Der Überbringer Sebastian] Fröschel wird über den Zug der [Schmalkaldischen] Truppen berichten. J. soll seinerseits Neuigkeiten mitteilen. Fürbitte für die [evangelischen] Fürsten, Heere und Gemeinden.

[3] Trotz des Türkeneinfalls in die Steiermark [⇨ 4261] führen [Kaiser Karl und Kg. Ferdinand] Krieg mit den [Schmalkaldenern].

Fundort:
CR 6, 208 Nr. 3523. ‒ MBW.T 15.
Datierung:
Datum: Die »Recusatio Synodi Tridentinae« wurde Mitte Januar 1546 von den Wittenberger Theologen bei Kf. Johann Friedrich angeregt (⇨ 4118.1), der vor dem 23. Januar den Auftrag zur Abfassung erteilte (⇨ 4123.2). Am 5./6. Februar und noch am 19. April arbeitete M. daran (⇨ 4142.2; ⇨ 4239.3). Am 3. Juni war sie vollendet (⇨ 4278). Am 10. Juni schickte sie der Kf. sowohl an Lgf. Philipp wie an seine Räte in Regensburg (Neudecker, ⇨ bei 4283, bes. S. 748-751 mit Anm. 22). Im Druck erschien sie lateinisch am 21. Juli, wie eine von Kawerau, Jonas-BW 2, 204 Anm. 1 mitgeteilte zeitgenössische Notiz überliefert. M. schickte dieses sein Büchlein am 22. Juli eindeutig an Martin Seidemann (⇨ 4338.3) und demnach wohl auch an Georg von Anhalt (⇨ 4335) und am 27. an Johannes Lang (⇨ 4339.3). Die verzögerte Drucklegung erwähnt auch Hieronymus Besold gegenüber Veit Dietrich am 1. August: „Mitto scriptum D. Philippi, in quo est recusatio concilii multo ante composita, sed nunc primum voluntate et iussu principum edita“ (ARG 13, 1916, 188f Nr. 122). Der Arbeitstitel »Recusatio« erhielt im Druck die zwar umständliche, aber das positive Anliegen betonende Fassung »Causae, quare et amplexae sint et retinendam ducant doctrinam, quam profitentur ecclesiae, quae confessionem Augustae exhibitam Imperatori sequuntur, et quare iniquis iudicibus collectis in synodo Tridentina, ut vocant, non sit adsentiendum«, die wohl auch an die »Causae« des Jahres 1537 (⇨ MBW 1877.2) erinnern sollte. — Wenn also diese Druckschrift M.s, die in 4336 eindeutig charakterisiert ist, erstmals am 22. Juli verschickt wurde, so dürfte sie an J. in Halle mit derselben Post wie 4335 nach Merseburg abgegangen sein, allenfalls wenig später mit 4339, keinesfalls früher, wie Christmann (S. 8) will, der 4336.3 mit 4318.2 in Verbindung bringt, wo aber nicht von der Steiermark, sondern von Pest die Rede ist. — Da M. den J. zu einer deutschen Übersetzung ermunterte, die dieser tatsächlich lieferte (⇨ 4410), hat er selbst die vom Kf. verschickte Übersetzung nicht angefertigt. Irrig ist also die MSA 1, 411 vertretene Meinung, die deutsche Fassung sei die ursprüngliche, wofür die Äußerung Gregor Brücks CR 6, 85f Nr. 3420 zitiert wird. Brück spricht zwar von einer „gestellten Recusation“, die M. ins Lateinische übersetzen soll, unterscheidet aber davon die „Schrift an die Potentaten des Päpstischen Trientischen Concilii halben“. Letztere ist die von M. verfaßte Recusatio (⇨ 4118.1), wogegen die von Brück so bezeichnete eine bereits verfaßte Schrift ist, von der M. und die anderen Theologen eine Kopie hatten, die M. ins Lateinische übersetzen sollte. Von M.s nur lateinisch verfaßter Recusatio Synodi Tridentinae gibt es also zwei deutsche Übersetzungen, die völlig unabhängig voneinander sind. Die in den kursächsischen Akten enthaltene (Weimar SA, Reg. H, pag. 612 Nr. 196 Vol. 4a, Stück 2) hat ihre Ensprechung im Archiv des Lgf. Philipp (Marburg SA, Best. III, Nr. 850), dem sie vom Kf. am 10. Juni lateinisch und deutsch zugeschickt wurde (s. o.; Marburg l. c. Nr. 2651). Diese Fassung wurde in demselben Jahr 1546 von Valentin Otmar in Augsburg, Melchior Lotter in Magdeburg und Johann vom Berg-Ulrich Neuber in Nürnberg gedruckt und ist MSA 1, 411-448 wiedergegeben. Während diese drei Drucke nicht selten sind (alle vorhanden in Bretten und Heidelberg UB), konnte von der in Wittenberg bei Josef Klug erschienenen, von M. angeregten und betreuten Übersetzung des Justus Jonas (⇨ 4410) bisher nur ein einziges Exemplar nachgewiesen werden (Berlin SBPK, Cu 4360 R). V. L. v. Seckendorf (Commentarius Historicus et Apologeticus de Lutheranismo, 1694, Lib. III, Sect. 33, p. 602) wußte von den beiden verschiedenen Übersetzungen, ebenso O. Clemen, Unbekannte Briefe, Drucke und Akten (1942), 22f Anm. 6 [H 3507], der von beiden je einen weiteren Druck nachweist.
Nachtrag:
Datierungsbegründung Z. 9 v. u.: Michael Lotter (nicht Melchior Lotter). - Z. 6ff v. u.: Drucke der Übersetzung des Justus Jonas sind auch vorhanden in der Marienbibliothek Halle und in der Bibliothek des Evangelischen Predigerseminars Wittenberg.

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