Martin Luther, Johannes Bugenhagen, Caspar Cruciger und M.: Gutachten [für Kf. Johann Friedrich von Sachsen]. Dt. - [Wittenberg, Mitte] Januar 1546
Stellungnahme zu Bucers Brief [an Lgf. Philipp von Hessen, Regensburg, 24. 12. 1545: Lenz 2, 381-386 Nr. 223].
[0] Die Themen.
[1] Eine Recusatio des Trienter Konzils soll lateinisch, deutsch und französisch erscheinen [⇨ 4336.1], auch wenn es nicht eröffnet wird [⇨ 4121.4].
[2] Die wünschenswerte Aufhebung der Edikte von Worms [8. 5. 1521] und Augsburg [19. 11. 1530] darf nicht mit Gewalt durchgesetzt werden. Die Frage, ob [der Schmalkaldische Bund] andere Fürsten angreifen darf, betrifft nicht das Amt der Gutachter, die auf rechte Predigt und auf den Schutz des Predigtamtes und der Zucht durch die Obrigkeit achten müssen.
[3] Eine ‚Universal-Reformation‛ in Deutschland würde eine Vermengung mit der päpstlichen Lehre bedeuten. Auch könnte dies ein Anlaß zu Säkularisationen sein. Die Lehre muß rein bleiben; die Abschaffung der Mißbräuche kann langsam erfolgen; Ungleichheit in „äußerlichen unnötigen Stücken“ [Adiaphora] kann bleiben. Für das Kammergericht sind die Gutachter nicht zuständig.
Fundort:
CR 6, 7-10 Nr. 3352.
‒ MBW.T 15.
Datierung:
Datum vgl. WAB 11, 262f: Januar 1546 laut Aktennotiz. Da Georg Maior nicht unterschrieben hat, nach dessen Abreise bzw. M.s Rückkehr nach Wittenberg, die wohl am 14. erfolgt sein dürfte (⇨ 4116). Bucers Brief war am 6. Januar in Kassel und wurde sofort an Gregor Brück weitergeleitet. Am 30. Januar war Brücks Antwort an den Lgf. mit 4118 in Frankfurt/Main.
Nachtrag:
Datierungsbegründung zu ergänzen: Am 18. Januar 1546 wurde 4118 von Brück an Lgf. Philipp von Hessen geschickt: Marburg SA, Best. 3, Nr. 2643, f. 116r-121v.