[1.1] Luther hat derzeit nur [Von den letzten Worten Davids: WA 54, 16-100] in der Druckerei, das dem Buch [Von den Juden und ihren Lügen: WA 53, 412-552] ähnlich ist.
[1.2] Nach der Unterredung mit dem Kämmerer [Hans von Ponickau] in Naumburg Januar vor einem Jahr [⇨ 2880; 3208.1.1] plante Luther keine Veröffentlichung mehr bezüglich der [Doppelehe] des Lgf. [Philipp von Hessen].
[1.3] Damals wurden aber Druckbogen von Luthers [Schrift wider die Bigamie: WA 53, 185-201] im Hause des [Nikolaus] Schirlentz vorgelesen. Der Brief des Lgf. [2923] kam viel später, kurz vor dessen Ritt nach Grimma und Oschatz [⇨ 2938].
[1.4] Luther und der Lgf. hatten [am 5.5.1542] eine gute Aussprache in [Wittenberg].
[1.5] All diese zurückliegenden Ereignisse dürften die jetzige Mitteilung der [Hzn. Elisabeth von Sachsen] zu Rochlitz [vgl. Müller l.c. 366] veranlaßt haben.
[2] Der [Dialogus] des [Huldericus] Neobulus [Johannes Lening, ⇨ 2923] wäre wegen des nachfolgenden Geredes besser nicht erschienen. Nachahmung [der Doppelehe] ist aber nicht zu befürchten, denn ein solcher Fall wurde in Hessen von dem Amtmann [NN] zu Homburg [wohl Homberg Bezirk Kassel] geahndet. [Heinrich] Bullinger [in seinem Kommentar zum Matthäusevangelium] u.a. haben aus gutem Anlaß darüber geschrieben. M. hat dem Lgf. gesagt und geschrieben [2931], daß er keine öffentliche Auseinandersetzung wünscht und mit Bugenhagen diesbezügliche Schriften unterdrückte.
[3.1] M.s Gutachten [2326] entstand um der Eintracht willen.
[3.2] M. über die Meißnischen Frauen [Hzn. Elisabeth u.a.]. Er hat Luther vorher gewarnt.
[3.3] M. über [Lgf. Philipps] Religiosität.
[4.1] Das aus Rochlitz übersandte Urteil [Luthers: Müller l.c. 366; WA 53, 188] stammt wohl aus Freiberg.
[4.2] Inhaltlich kann es der Lgf. nicht beanstanden.
[5] Es gibt jetzt dringendere Probleme. Viel Gerede wurde unterdrückt. Das Buch des Neobulus wird fast nur im Meißnischen und in Leipzig verbreitet.