M. [an Gregor Brück für Kf. Johann Friedrich von Sachsen]. Dt. - [Wittenberg, Anfang März 1543]

[1.1] Luther hat derzeit nur [Von den letzten Worten Davids: WA 54, 16-100] in der Druckerei, das dem Buch [Von den Juden und ihren Lügen: WA 53, 412-552] ähnlich ist.

[1.2] Nach der Unterredung mit dem Kämmerer [Hans von Ponickau] in Naumburg Januar vor einem Jahr [⇨ 2880; 3208.1.1] plante Luther keine Veröffentlichung mehr bezüglich der [Doppelehe] des Lgf. [Philipp von Hessen].

[1.3] Damals wurden aber Druckbogen von Luthers [Schrift wider die Bigamie: WA 53, 185-201] im Hause des [Nikolaus] Schirlentz vorgelesen. Der Brief des Lgf. [2923] kam viel später, kurz vor dessen Ritt nach Grimma und Oschatz [⇨ 2938].

[1.4] Luther und der Lgf. hatten [am 5. 5. 1542] eine gute Aussprache in [Wittenberg].

[1.5] All diese zurückliegenden Ereignisse dürften die jetzige Mitteilung der [Hzn. Elisabeth von Sachsen] zu Rochlitz [vgl. Müller l. c. 366] veranlaßt haben.

[2] Der [Dialogus] des [Huldericus] Neobulus [Johannes Lening, ⇨ 2923] wäre wegen des nachfolgenden Geredes besser nicht erschienen. Nachahmung [der Doppelehe] ist aber nicht zu befürchten, denn ein solcher Fall wurde in Hessen von dem Amtmann [NN] zu „ Homburg“ [wohl Homberg Bezirk Kassel] geahndet. [Heinrich] Bullinger [in seinem Kommentar zum Matthäusevangelium] u. a. haben aus gutem Anlaß darüber geschrieben. M. hat dem Lgf. gesagt und geschrieben [2931], daß er keine öffentliche Auseinandersetzung wünscht und mit Bugenhagen diesbezügliche Schriften unterdrückte.

[3.1] M.s Gutachten [2326] entstand um der Eintracht willen.

[3.2] M. über die „Meißnischen Frauen“ [Hzn. Elisabeth u. a.]. Er hat Luther vorher gewarnt.

[3.3] M. über [Lgf. Philipps] Religiosität.

[4.1] Das aus Rochlitz übersandte Urteil [Luthers: Müller l. c. 366; WA 53, 188] stammt wohl aus Freiberg.

[4.2] Inhaltlich kann es der Lgf. nicht beanstanden.

[5] Es gibt jetzt dringendere Probleme. Viel Gerede wurde unterdrückt. Das Buch des Neobulus wird fast nur im Meißnischen und in Leipzig verbreitet.

Fundort:
N. Müller: ARG 1 (1903/04), 367-371 [H 2963]. ‒ MBW.T 12.
Datierung:
. Datum: Von B. am 8. 3. 1543 aus Torgau an den Kf. gesandt (Müller l. c. 367). Die § 1.5 und § 4 erwähnte Mitteilung an den Kf. datiert vom 25. 2. 1543; M. hat sie von diesem am 28. Februar erhalten (⇨ 3208.1.2).
Nachtrag:
Regest zu berichtigen: [Vom Schem Hamphoras: WA 53, 573-648] (nicht: [Von den letzten Worten Davids: WA 54, 16-100]).

Normdaten
Personen:

Brück, Gregor: http://d-nb.info/gnd/118674579

Bugenhagen, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118517287

Bullinger, Heinrich: http://d-nb.info/gnd/118517384

Elisabeth von Sachsen zu Rochlitz: http://d-nb.info/gnd/13669523X

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Lening, Johannes: http://d-nb.info/gnd/119741768

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Philipp von Hessen: http://d-nb.info/gnd/11859382X

Ponickau, Hans von: http://d-nb.info/gnd/121005976