[1] Auf Bucers Bericht und Instruktion [2317] wird in Eile geantwortet. Freude über die Genesung des Lgf.
[2] Die Einehe darf keinesfalls durch ein allgemeines Gesetz gelockert werden.
[3] Obwohl Gott die Vielweiberei zugelassen hat, ist sie doch gegen die Schöpfung und Christi Gebot.
[4] Dispens in besonderen Fällen ist möglich.
[5] Der Lgf. darf keinesfalls ein öffentliches Gesetz daraus machen und soll unbedingt Ärgernis verhüten (Wiedertäufer, Türken, Vorbild, Adel, Ausland).
[6] Ernste Warnung vor Hurerei und Ehebruch. Die Reue des Lgf.
[7] Die Aufgaben des Lgf. erfordern Schonung und Zucht (Skanderbeg als Vorbild).
[8] Der Lgf. soll sich mit der Ehefrau [Christina von Sachsen], von der er Kinder hat, begnügen (zumal auch die Theologen der Kritik ausgesetzt würden).
[9] Wenn dies nicht möglich ist, so kann er um des Gewissens willen eine geheime Ehe schließen, die das Volk nicht von einem nicht anstößigen Konkubinat unterscheiden kann.
[10] Warnung vor dem Kaiser.
[11] Nachfolgende Unterzeichner: Martin Bucer, Antonius Corvinus, Adam Krafft, Johannes Lening, Justus Winter, Dionysius Melander, Balthasar Raid.