[1] M. hält die Einberufung des Konzils [⇨ 3031.4] nicht für ernsthaft,
[1.1] weil schon die Beschickung durch die internationalen Spannungen in Frage gestellt ist, ohne Frankreich keine Wirkung erzielt wird, ein Zusammengehen der Könige [Kaiser Karl mit Franz I. von Frankreich und Heinrich VIII. von England] zwecks Durchführung der Kirchenreform aber für die Kirche schädlich wäre, wie die Säkularisierungspläne Frankreichs [⇨ 2835.3.2] zeigen,
[1.2] und weil die Schäden für unheilbar gehalten werden, wie schon in Augsburg [1530 Eb. Albrecht] von Mainz zwar die Forderung der Lutheraner nach Priesterehe anerkannte, aber wegen der Folgen für die Gestalt der Kirche (bis hin zur Abspaltung der Wiedertäufer) ablehnte.
[1.3] Die Einberufung geschah vielmehr auf Wunsch des Kaisers, und weil man nicht mit der Teilnahme der Lutheraner rechnet.
[2.1] Gleichwohl werden die Lutheraner der erste Verhandlungspunkt sein, wobei Papst [Paul III.] die Verurteilung der [CA] und die Bestätigung der [Bann]bulle Leos X. über Luther verlangen wird. Dem entgegen sollten die vernünftigen Bischöfe und Gesandten, namentlich die des [Eb. Hermann] von Köln, des [Kf. Ludwig] von der Pfalz und des [Kf. Joachim II.] von Brandenburg, aufgeschlossene Verhandlungen verlangen mit dem Ziel der Wiederherstellung der bischöflichen Obödienz.
[2.2] Begründung: zumindest Zölibat, Heiligenanrufung, Ablässe und Mißbräuche der Messe können nicht gehalten werden.
[2.3] Doch werden die einflußreichen Kardinäle jegliche Zugeständnisse ablehnen, zumal [Gasparo] Contarini für sein Entgegenkommen [in Regensburg, vgl. aber auch 2679.2; 2699.1; 2754.2.3; 2755; 2756.3] gerügt wurde.
[3.1] Die Einsichtigen können sich verständigen.
[3.2] Über die Willensfreiheit wurde schon in Augsburg die CA angenommen [⇨ 1061].
[3.3] Über Rechtfertigung und gute Werke verständigte man sich in Regensburg [⇨ 2692.2; ⇨ 2705.2.4], wenngleich [Johannes] Eck u. a. wieder polemisieren.
[3.4] Hinsichtlich Kirche, Bischöfe, Ordination erboten sich die Lutheraner in Regensburg zur Obödienz nach Einigung in der Lehre und Reform der Mißbräuche [⇨ 2707; 2738.1.5].