M.: Fragmentarisches Gutachten. - [Wittenberg, 2. Hälfte Dezember 1542]

[1] M. hält die Einberufung des Konzils [⇨ 3031.4] nicht für ernsthaft,

[1.1] weil schon die Beschickung durch die internationalen Spannungen in Frage gestellt ist, ohne Frankreich keine Wirkung erzielt wird, ein Zusammengehen der Könige [Kaiser Karl mit Franz I. von Frankreich und Heinrich VIII. von England] zwecks Durchführung der Kirchenreform aber für die Kirche schädlich wäre, wie die Säkularisierungspläne Frankreichs [⇨ 2835.3.2] zeigen,

[1.2] und weil die Schäden für unheilbar gehalten werden, wie schon in Augsburg [1530 Eb. Albrecht] von Mainz zwar die Forderung der Lutheraner nach Priesterehe anerkannte, aber wegen der Folgen für die Gestalt der Kirche (bis hin zur Abspaltung der Wiedertäufer) ablehnte.

[1.3] Die Einberufung geschah vielmehr auf Wunsch des Kaisers, und weil man nicht mit der Teilnahme der Lutheraner rechnet.

[2.1] Gleichwohl werden die Lutheraner der erste Verhandlungspunkt sein, wobei Papst [Paul III.] die Verurteilung der [CA] und die Bestätigung der [Bann]bulle Leos X. über Luther verlangen wird. Dem entgegen sollten die vernünftigen Bischöfe und Gesandten, namentlich die des [Eb. Hermann] von Köln, des [Kf. Ludwig] von der Pfalz und des [Kf. Joachim II.] von Brandenburg, aufgeschlossene Verhandlungen verlangen mit dem Ziel der Wiederherstellung der bischöflichen Obödienz.

[2.2] Begründung: zumindest Zölibat, Heiligenanrufung, Ablässe und Mißbräuche der Messe können nicht gehalten werden.

[2.3] Doch werden die einflußreichen Kardinäle jegliche Zugeständnisse ablehnen, zumal [Gasparo] Contarini für sein Entgegenkommen [in Regensburg, vgl. aber auch 2679.2; 2699.1; 2754.2.3; 2755; 2756.3] gerügt wurde.

[3.1] Die Einsichtigen können sich verständigen.

[3.2] Über die Willensfreiheit wurde schon in Augsburg die CA angenommen [⇨ 1061].

[3.3] Über Rechtfertigung und gute Werke verständigte man sich in Regensburg [⇨ 2692.2; ⇨ 2705.2.4], wenngleich [Johannes] Eck u. a. wieder polemisieren.

[3.4] Hinsichtlich Kirche, Bischöfe, Ordination erboten sich die Lutheraner in Regensburg zur Obödienz nach Einigung in der Lehre und Reform der Mißbräuche [⇨ 2707; 2738.1.5].

Fundort:
CR 4, 924-927 Nr. 2600. ‒ MBW.T 11.
Datierung:
Datum: Laut § 3.3 nach dem Regensburger Religionsgespräch 1541, aber vor Ecks Tod (10. 2. 1543). Also wohl die 3107.2 erwähnte Abhandlung, zumal dieses fragmentarische Konzept nur in der Collectio Camerariana, nicht aber im sächsischen Archiv überliefert ist.

Normdaten
Personen:

Albrecht von Brandenburg: http://d-nb.info/gnd/118647733

Contarini, Gasparo: http://d-nb.info/gnd/118996193

Eck, Johannes: http://d-nb.info/gnd/11852870X

Franz I. von Frankreich: http://d-nb.info/gnd/118534947

Heinrich VIII. von England: http://d-nb.info/gnd/118548204

Joachim II. von Brandenburg: http://d-nb.info/gnd/118557556

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Ludwig von der Pfalz: http://d-nb.info/gnd/119272334

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Paul III., Papst: http://d-nb.info/gnd/118592068