M. an Joachim Camerarius in Tübingen.
- Regensburg, 10. Mai [1541]
[1] Der Bote des Hz. [Albrecht] von Preußen, dem er wollte eine Mahnung an Christoph [Albrecht von Kunheim, 3] M. vor einem Monat [19. April: 2672] einen Brief [an C.] mitgegeben hatte, erzählte, der Brief sei verlorengegangen. M. berichtet über seine Handverletzung und beklagt C.s Beinleiden.
[2] Einigung über die Rechtfertigung [⇨ 2681], Streit über Konzil [⇨ 2685.3] und Abendmahl [⇨ 2693f]. M. ist in der Frage der Transsubstantiation und Adoration kompromißloser als [Bucer]. Dagegen hat [Lgf. Philipp von Hessen] seine Hoffnung auf Versöhnung schon aufgegeben.
[3] C. soll Christoph [Albrecht] von Kunheim, der bedauerlicherweise der Empfehlung M.s nicht entspricht [⇨ 2672.4], einem Juristen anvertrauen oder ihn von Hz. [Albrecht von Preußen] heimrufen lassen.
Fundort:
CR 4, 280f Nr. 2225; Cod.II, 56f; MSA 8, Nr. 394.
‒ MBW.T 10.