M.: Vorrede zu den Gegenvoten zum Regensburger Buch, in: Acta in Conventu Ratisbonensi. Wittenberg, Josef Klug, 1541. - [Wittenberg, September 1541]

[1] Dank an Kaiser Karl, der in vorbildlicher Weise gegen den Willen der Kriegstreiber das Regensburger Religionsgespräch veranstaltete, wobei über das vorgelegte Buch [⇨ 2705.2.2] diskutiert werden durfte.

[2] Die versteckte Parteilichkeit des Buches wurde von M. um der Verständigung willen zunächst großzügig interpretiert. Gegen die offenkundigen Lehrdifferenzen mußten aber von [M., Bucer und Johannes Pistorius] folgende Artikel [2713] eingereicht werden.

[3] Über die Kirche [⇨ 2685].

[3.1] Die Stelle über die Schriftauslegung ließ erkennen, daß diese Ekklesiologie nach dem politischen Modell eines Reiches mit richterlicher Gewalt, Obrigkeit und Mehrheitsprinzip entworfen ist, und [Johannes] Eck verteidigte die Irrtumslosigkeit der Konzile.

[3.2] In der Kirche jedoch gelten nicht Personen und Mehrheiten, sondern das Wirken des Hl. Geistes durch wenige Zeugen.

[3.3] Die Anerkennung dieses Artikels würde die Billigung weiterer Irrtümer zur Folge haben, Luthers Alleingang desavouieren und die [Reformation] vor dem Ausland und der Nachwelt bloßstellen.

[3.4] M. kann also trotz seiner Friedensliebe keinesfalls zustimmen. Die Autorität der alten Konzile bleibt davon unberührt.

[4] Über die Transsubstantiation [⇨ 2694].

[4.1] Sie stützt Opfer und Fronleichnamsprozession und verunehrt das Sakrament.

[4.2] Gleichzeitigkeit ihrer Annahme [durch das 4. Laterankonzil 1215] mit dem Aufstieg des osmanischen Reiches.

[4.3] Ähnlichkeit mit persischen Königsprozessionen.

[5] Über die Buße [⇨ 2698; 2706].

[6] Über die Hierarchie [⇨ 2707].

[6.1] Dieser spätere Artikel mit bischöflicher Sukzession und Summepiskopat enthüllt die Konsequenzen der zweideutig formulierten Ekklesiologie.

[6.2] In der Kirche gelten nicht die politischen Regeln der Sukzession und nicht die labyrinthischen Gesetze der Bischöfe.

[6.3] Doch wird nicht die kirchliche Verfassung als solche abgelehnt, sondern das Verhalten der Bischöfe.

[6.4] Widerlegung des Einwands, Mißstände seien besser als Anarchie.

[6.5] Die rechte Ordnung der Kirche.

[7] Heiligenanrufung, Meßopfer und -applikation, Zölibat [⇨ 2708-2711]. Die Türken als Strafe Gottes. Die Grenzen der Bereitschaft zur Eintracht.

Fundort:
CR 4, 668-676 Nr. 2387. ‒ MBW.T 10.
Datierung:
Datum siehe 2816.

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