[1] M.s Friedensliebe ist daran erkennbar, daß er [zu den Angriffen der Flacianer] schweigt, aber die Gegner der [Evangelischen] bekämpft. G. jedoch läßt die Ungeheuerlichkeiten über den Brotkult, die an den Universitäten [Ingolstadt und Wien] publiziert werden, ungerügt, greift statt dessen seit fünf Jahren [⇨ 5903.1; bei ⇨ 5943] M. an und behauptet noch, ihn privat ermahnen zu wollen [⇨ 8017.2.3]. Dem Flacius antwortete M. verbindlich [7945]. Dennoch folgte eine schroffe Replik [7955]. Weil G.s Bote nach Magdeburg eilte, erwartet M. die Publikation jener Briefe.
[2] M. weist den Vorwurf der irrigen Bußlehre [⇨ 7855.6] zurück und unterstellt sich dem Urteil der [evangelischen] Gemeinden.
[3] Mit Bezug auf G.s Apologie [⇨ 7876], in der ihm Abrücken von [Luthers] Buch De servo arbitrio [⇨ 445.1] vorgeworfen wird, legt M. seine Willenslehre dar.
[4] [Über das Abendmahl] schweigt M. aus berechtigter Sorge vor böswilliger Auslegung, wie G.s Vorwort zu M.s Sententiae [veterum, ⇨ 8017.6] beweist. Niemand schlug bisher eine gemeinsame Formel vor.
[5] M. bat [Hieronymus] Besold, auf G. einzuwirken [7948], und erinnert ihn daran, daß er bei seinem Weggang [⇨ 5732.1] versprach, die Eintracht zu fördern. M. unterstellt sich dem Urteil der Gemeinden von Hamburg, Braunschweig und Lüneburg. G. soll antworten.