Über die Beschickung des Trienter Konzils.
[1] Fünf Gründe, weshalb Dänen, Niedersachsen, Preußen, Schweizer und Engländer, die [vor dem Zwang des Kaisers] sicher sind, die Teilnahme an einem Konzil ablehnen werden.
[2] [Von den übrigen] wird der Kaiser mit Vorhaltungen und Drohungen die Beschickung des Konzils verlangen. Die vom [Schmalkaldischen] Bund befolgte Taktik [⇨ 1858f u. ö.] wird den Kaiser jetzt noch viel weniger beeindrucken als damals.
[3] [Evangelische] Konzilsteilnehmer dürfen sich nicht von vornherein zur Annahme der Beschlüsse verpflichten und müssen dreierlei beachten: 1. Es kann zur Verfolgung kommen. 2. Die früheren Trienter Beschlüsse, insbesondere der vom Zweifel [⇨ 4658.1 u. ö.], sind als gottlos abzulehnen. 3. Ein freies, unparteiisches Verfahren ist zu fordern. Der Papst kann nicht Richter sein.
[4] Vor der Beschickung des Konzils muß man sich über das zu vertretende Bekenntnis klar werden. Wenn [Kf. Moritz von Sachsen] die Abfassung einer neuen Schrift [Confessio Saxonica, ⇨ 6080] wünscht, so soll sich diese ausdrücklich nur mit der in der kursächsischen Kirche allgemein vertretenen Lehre befassen, die in den Katechismen [Luthers], der CA oder der kurbrandenburgischen Kirchenordnung [⇨ 2489] formuliert ist, nicht mit strittigen Sonderlehren.