M.: Gutachten [für Kf. Moritz von Sachsen]. - [Wittenberg, 30. Juli 1550]

Über die Beschickung des Trienter Konzils.

[1] Fünf Gründe, weshalb Dänen, Niedersachsen, Preußen, Schweizer und Engländer, die [vor dem Zwang des Kaisers] sicher sind, die Teilnahme an einem Konzil ablehnen werden.

[2] [Von den übrigen] wird der Kaiser mit Vorhaltungen und Drohungen die Beschickung des Konzils verlangen. Die vom [Schmalkaldischen] Bund befolgte Taktik [⇨ 1858f u. ö.] wird den Kaiser jetzt noch viel weniger beeindrucken als damals.

[3] [Evangelische] Konzilsteilnehmer dürfen sich nicht von vornherein zur Annahme der Beschlüsse verpflichten und müssen dreierlei beachten: 1. Es kann zur Verfolgung kommen. 2. Die früheren Trienter Beschlüsse, insbesondere der vom Zweifel [⇨ 4658.1 u. ö.], sind als gottlos abzulehnen. 3. Ein freies, unparteiisches Verfahren ist zu fordern. Der Papst kann nicht Richter sein.

[4] Vor der Beschickung des Konzils muß man sich über das zu vertretende Bekenntnis klar werden. Wenn [Kf. Moritz von Sachsen] die Abfassung einer neuen Schrift [Confessio Saxonica, ⇨ 6080] wünscht, so soll sich diese ausdrücklich nur mit der in der kursächsischen Kirche allgemein vertretenen Lehre befassen, die in den Katechismen [Luthers], der CA oder der kurbrandenburgischen Kirchenordnung [⇨ 2489] formuliert ist, nicht mit strittigen Sonderlehren.

Fundort:
CR 7, 736-739 Nr. 4852 (fehlerhaft). ‒ MBW.T 20.
Datierung:
Datum: Obwohl eine — textlich gute — Abschrift im SA Dresden (Loc. 10297 Interim Augustanum 1548, f. 253-256) bei den Interimsakten abgelegt wurde, geht es um die Fortsetzung des Konzils 1551/1552, was andere Abschriften annehmen und schon Druffel, Beiträge 3 (1882), S. 231f (zu MBW 6164) für richtig erkannt hat, der aus inhaltlichen Gründen MBW 5865 vor 6164 und noch ins Jahr 1550 setzt. (Irrig ist allerdings die Deutung von ‚Saxones‛ auf die Ernestiner in Thüringen, das niemals als Saxonia bezeichnet werden kann; es sind die Niedersachsen gemeint.) Vor dem 12. August 1550 gab M. in Dessau dem Fürsten Georg von Anhalt ein Konzilsgutachten (⇨ 5871.2). Den Auftrag des Kf. Moritz hatte er schon im Juni erhalten. Am 27. wurde es angemahnt (⇨ 5839.1). Am 25. Juli hatte M. es mehrfach umgeschrieben (⇨ 5863.4). Wenn er am 30. Juli eine Antwort an den Kf. schickte (⇨ 5864.3), so dürfte diese nach alledem das längst fällige Konzilsgutachten gewesen sein.
Nachtrag:
Regest § 4 zu ergänzen: ... der CA, der Agenda[, wie es in des churfürsten zu Sachsen Landen in den kirchen gehalten wirdt ⇨ 5473] oder der kurbrandenburgischen Kirchenordnung ...

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