Über die Beschickung des [Trienter] Konzils.
[1] Drei Möglichkeiten:
[1.1] Ablehnung,
[1.2] Abwarten,
[1.3] Befolgung des kaiserlichen Gebots.
[2] M. rät, daß nicht die [evangelischen] Fürsten, sondern aus [Kur]sachsen, Kurbrandenburg, Mecklenburg, Pommern, Württemberg, Brandenburg-Ansbach, Nürnberg und anderen Städten die Theologen als solche ihr Bekenntnis vorlegen sollen, und zwar ein gemeinsames.
[3] Eine Einigung mit Brenz und den Straßburgern, die dessen Confessio [Virtembergica] unterschrieben haben, und mit den Theologen in Rostock, Greifswald, Hamburg, Lübeck, Bremen auf privater Basis ist möglich.
[4] Eine gemeinsame Gesandtschaft von Juristen und Theologen aus Kursachsen, Württemberg, Pommern, Mecklenburg, des Mgf. Johann von Brandenburg-Küstrin und der niedersächsischen Städte soll vor dem Konzil die evangelische Lehre verantworten und den Kaiser um unparteiische Schiedsrichter bitten.