M. an Fürst Georg von Anhalt [in Dessau].
- [Zerbst, 22. März 1547]
Fundort:
CR 6, 445 Nr. 3790.
‒ MBW.T 16.
Datierung:
Datum: Nach 4631f, 4637, 4640, wo M. noch nicht den vollen Wortlaut des Trienter Dekrets kannte. Der Rätetag in Mittweida wurde auf 29. März 1547 angesetzt (Pol. Korr. Moritz 3, 313 Nr. 443; 315 Nr. 445; 320f Nr. 454) und dauerte höchstens zwei Tage, denn am 31. März hatte der Kf. schon die Beschlüsse bewilligt (ebd. 330f Nr. 467a), ohne daß dadurch eine Entspannung herbeigeführt werden konnte (ebd. 339f Nr. 483). Die Vorverhandlungen der Landstände beider Sachsen waren schon vor dem 10. März im Gange (ebd. 288 Nr. 401; 292f Nr. 409f). Am 14. März war noch Döbeln als Tagungsort vorgesehen (ebd. 294f Nr. 412). Am 17. März wurden der 21. März als Termin und Mittweida als Ort vorgeschlagen (302f Nr. 424). Eine Verschiebung des Termins wurde erforderlich, doch am Ort hielt man fest (ebd. 305f Nr. 430f; 310 Nr. 438). In dieser langen Vorbereitungszeit konnten M. und G. relativ früh über die Bedingungen des Kf. unterrichtet worden sein, so daß 4658 bald nach dem 17. geschrieben sein kann. Den Wortlaut des Trienter Rechtfertigungsartikels hatte M. mit Sicherheit am 26. März (⇨ 4668.3), doch offenbar auch schon am 22.: die kurze Bemerkung am Ende seines Briefes an Eber (4657.5) deutet darauf hin, daß er den Text soeben aus Wittenberg erhalten hat. Mit diesem Brief vom 22. März schickte M. Fürbittbriefe der Anhaltiner nach Wittenberg. Er dürfte sie selbst mitgebracht haben und also wohl am Abend des 21. von Dessau nach Zerbst zurückgekehrt sein. Beantwortet wurde 4658 am 25.3.1547 (4666).