Wolfgang Guglinger an M. [in Wittenberg]. - Kremnitz, 23. Dezember [1548]

Ehemals 5701.
G. schickt die durch Kg. [Ferdinand] bestätigten Religionsbeschlüsse des ungarischen Reichstags zu Preßburg. Es bestand Einmütigkeit, daß Gut und Leben genommen werden können, nicht aber das Wort [Gottes] und die Seele.

Fundort:
Abschrift (nur der Schluß): Weimar SA, Reg. O, Nr. 403, f. 4r. ‒ MBW.T 19 (erstmals publiziert).
Datierung:
Wenn G. den Preßburger Landtagsabschied vom 22. 11. 1548 (→NB 11, 395 Anm. 2 Lit.) übersandte, wie es trotz seiner optimistischen Interpretation den Anschein hat, so dürfte sein Brief am 23. 12. 1548 geschrieben sein. Entweder würde dann der von G. gebrauchte Jahresbeginn diese Auflösung erfordern, oder der Abschreiber dieses zusammen mit MBW 5418 überlieferten Briefes schrieb versehentlich das Jahr, in dem er die Abschrift anfertigte. M.s Mitteilungen 5405.3; 5433.2 und vom 17. 3. 1550 und 8. 4. 1550 basieren offenbar nicht auf 5386a. Der Brief ist eindeutig auf 1548 zu datieren, 1549 fand nämlich kein Landtag statt (brieflicher Hinweis von Zoltán Csepregi, 12. Juni 2001). Die Verschreibung ist leicht zu erklären.

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