M.: Gutachten [für die Konferenz in Meißen]. Dt. - [Meißen, ca. 7. Juli 1548]

Über den Rechtfertigungsartikel des [Interims]. Die Gerechtigkeit wird durch die Liebe erlangt. Der Glaube wird nur als Erkenntnis verstanden.

Fundort:
Reinschrift [von Caspar Cruciger]: Dresden SA, Loc. 10297 Interim und Handlung zu Meißen, f. 187r-188r; Abschriften: Frankfurt/Main BA (vorher Göttingen SAL), Anhaltisches SA, GAR 54I, p. 82f; Meiningen SA, Gem. Henneberg. Archiv, Sekt. IV Nr. 75, f. 79v-80r; Wolfenbüttel HAB, Cod. Guelf. 20.5 Aug. 4o, f. 44r-v. ‒ MBW.T 18 (erstmals publiziert).
Datierung:
Datum: Kontext der Überlieferung ist die Meißner Konferenz vom 2.-10. Juli 1548. In den Dresdner Akten steht 5214 nach der ebenfalls von Cruciger geschriebenen Reinschrift von 5209 auf derselben Lage mit einem neuen Blatt beginnend, in den Henneberger Akten beginnt 5214 auf der Rückseite des letzten Blattes von 5209. In den Anhaltischen Akten und in dem Wolfenbütteler Codex ist die Reihenfolge umgekehrt, nämlich MBW 5208, 5214, 5209. Offenbar hat M. nach Vollendung der beiden großen Gutachten, die am 6. Juli abgeliefert wurden, seine Kritik an der Rechtfertigungslehre für die Konferenzteilnehmer noch einmal kurz und klar zusammengefaßt. Die Stellenangabe „versu XII“ (gemeint ist Interim ed. Mehlhausen S. 45 Z. 5 bzw. S. 44 Z. 6) bezieht sich auf ein bisher nicht identifiziertes hsl. Exemplar des lateinischen Interims. Die Abschrift des deutschen Textes in dem Dresdner Aktenband (s. o.) f. 52-103, die bei der Abfassung von 5105 und 5110 verwendet wurde und Randglossen von M. und anderen (zumeist Korrekturen, gelegentlich auch Wertungen) enthält, ist es nicht, denn hier steht die gemeinte Stelle in Zeile 18 des Rechtfertigungsartikels.

Normdaten
Personen:

Cruciger, Caspar: http://d-nb.info/gnd/118670646

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485