Fürst Georg von Anhalt, M. [Vf.] und die übrigen Theologen [Caspar Cruciger, Johannes Pfeffinger, Daniel Greser, Georg Maior und Johannes Forster]: Gutachten [Lehrformel] für die kursächsischen Landstände in Meißen. Dt. - Meißen, 6. Juli 1548

[1] Über die Normen der Lehre.

[2] Über Rechtfertigung und

[3] gute Werke.

Fundort:
CR 7, 48-64 Nr. 4290; Herrmann (1962), 222-234 [H 4013]. ‒ MBW.T 18.
Datierung:
Datum, Ausfertiger und Adressaten von Ludwig Fachs notiert in dem Dresdner Aktenband (wie 5208 und 5211) f. 163r. In der hennebergischen Abschrift im SA Meiningen (wie 5214) steht f. 68r am oberen Rand: „Diß hat Philippus Melanchthon allein gemacht“, wogegen MBW 5208 als „aller Hz. Moritzen furnembsten theologen ratschlag widder das Interim“ bezeichnet wird (f. 81r). An der alleinigen Verfasserschaft M.s ist nicht zu zweifeln. Gleichwohl wurde diese Lehrform, die über die Pegauer Redaktion (5268) und Cellenser Formel (5359.2) Bestandteil des sog. Leipziger Interims (5387.3) und der Georgs-Agende (5473) werden sollte, im Namen aller anwesenden Theologen den Räten übergeben. Dies geschah laut Fachs am gleichen Tag wie 5208. Beide Schriftstücke sind offenbar parallel ausgearbeitet worden. Doch geht 5208 auf Vorarbeiten M.s zurück, die noch in Wittenberg entstanden, wogegen der Auftrag zur Abfassung einer positiven Lehrformel erst in Meißen erteilt wurde (5207.2; wahrscheinlich schon 5201). Über die Drucke vgl. CR 7, 48. Ferner: Der Artickel wie ║ man vergebung der ║ sunden bey Gott ║ erlangt vnd gerecht weret ║ gestellet zu Meissen durch ║ Doctor Caspar Cruͤtziger vnd an= ║ dere die reine Christliche lehr ║ bekennen/ vnd die zeit ║ dabey gewe= ║ sen. ║ [a. E.]: Gedrnckt [!] Jm M.D.XLIX Jar. ║ 4o 10 ungez. Bll. = A-B4 C2. Vorh.: Heidelberg UB, Sal. 111, 13.

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