M. an Christoph Fischer in [Jüterbog]. - [Zerbst], 25. März 1547

[1] M. dankt F. für sein Bemühen um die [Ehescheidung] des Vinzenz [Neuendorff] und bittet noch um die Aussage des [Ehebrechers Balthasar Denwitz], damit nach Beurteilung durch den Pfarrer Bugenhagen der Fall zum Heile der Kinder abgeschlossen werden kann [4716; 4723].

[2] M. will das Trienter Dekret, das die evangelische Botschaft von der durch den Glauben erlangten Sündenvergebung verurteilt und den Zweifel vorschreibt, mit einer Widerlegung publizieren [⇨ 4658]. Gott wird seine Kirchen erhalten.

[3] Der Gedenktag (Christus, Adam) als Trost.

Fundort:
CR 6, 450 Nr. 3796. ‒ MBW.T 16.
Datierung:
Das Jahr 1547 ist von M. selbst durch Mariae Verkündigung vor 1548 Jahren angegeben und wird bestätigt durch die Ankündigung des Schlußgutachtens 4723 sowie durch das Konzilsdekret. In der Adresse des eigenhändig überlieferten Briefes wird Fischer als Pfarrer von Bensen bezeichnet. Am 25. 3. 1547 war er aber noch in Jüterbog, das er erst am 3. Mai 1547 verließ, vgl. WAB 10, 683. Offenbar wußte M. schon von seiner Berufung nach Bensen.

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