M. an Paul Eber [in Wittenberg]. - [Zerbst], 18. April [1547]

[1] M. möchte den Spruch des Chilon [bei Plutarch], man solle im Staat am meisten auf die Gesetze und am wenigsten auf die Rhetoren hören, auch in der Kirche beachtet sehen. Am göttlichen Gesetz darf man nicht deuteln. Aber bei menschlichen Gesetzen soll man um der Gewissen willen Billigkeit walten lassen.

[2] So handelte M. im Falle des alten [Vinzenz Neuendorff] aus Jüterbog, der seit über 15 Jahren [wegen seiner Ehesache, ⇨ 4660] in Gewissensnot ist. E. soll M.s Urteil [4723] dem Pfarrer [Bugenhagen], Cruciger und Georg [Maior] vorlesen und um ihre Unterschriften bitten. Wenn sie nicht einverstanden sind, sollen sie einen Weg finden, der dem Gewissen des alten Mannes hilft.

[3] Möge Gott Frieden geben und der Kirche gute Lehrer und Konsistorien.

Fundort:
CR 6, 504f Nr. 3847. ‒ MBW.T 16.
Datierung:
Jahr wie 4723.

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