M. an Joachim Camerarius [in Merseburg].
- Zerbst, [ca. 27. Dezember 1546]
[1] Dieser [Bruderkrieg] ist eine schicksalhafte Strafe, die M. als Folge der Gesinnung der Fürsten und ihrer Räte schon lange befürchtete, da er bekümmert zusehen mußte, wie die Fehler in [Bischofs]kirchen und Höfen nicht gebessert wurden. Vielleicht hat auch [Lgf. Philipp von Hessen] seinen Friedensplan [⇨ 4508] aus Verzweiflung aufgegeben, weil er die Affekte beider [Hz. Moritz und Kf. Johann Friedrich von Sachsen] kennt. Es bleibt nur noch die Zuflucht zu den göttlichen Tröstungen.
[2] Wenn es in [Leipzig] unruhig wird, soll C. mit seiner Familie zu M. nach Zerbst kommen oder [nach Dessau] zu Fürst Joachim [von Anhalt] gehen, der auch M. Gastrecht anbot.
Fundort:
CR 6, 318f Nr. 3662; Cod. II, 229f.
‒ MBW.T 15.
Datierung:
Datum: Am 2. Januar 1547 schreibt C. aus Merseburg an M. (CR 6, 340-342 Nr. 3687). Er erwähnt dabei einen am Vortag erhaltenen Brief aus Leipzig. Demnach hat er mit seiner Familie diese Stadt noch im Dezember verlassen. C. leitet am 2. Januar auch den Brief des Lgf. Philipp an M. vom 26. Dezember (4519) weiter. Damit ist sichergestellt, daß M.s fast gleichlautende Worte in 4520-4522 (vgl. auch 4518.1) über die Verzweiflung des Lgf. an seinen Friedensbemühungen nicht erst durch 4519.3 begründet sind, sondern M.s Reaktion auf das nicht zustande gekommene Fürstentreffen des 21. Dezember (⇨ 4508) widerspiegeln, mithin ab 26. möglich sind (bei ⇨ 4518). Da M. am 25. den Kf. schon in Gotha wußte (⇨ 4515; das genaue Itinerar bei Mentz, Johann Friedrich 3, 63 Anm. 3), war sein Asylangebot an C. nicht unbegründet. 4521 dürfte also gleichzeitig mit 4518 oder kurz danach abgegangen sein, obgleich M.s Freude über die Freigabe Wittenbergs (⇨ 4525.1) in einem Brief an den nunmehr gefährdeten Leipziger Freund nicht erwähnt werden mußte, der 29. also im Gegensatz zu 4518 für 4521 keinen terminus ante darstellt. Daß 4521 von dem Boten Sylvester zuerst nach Leipzig gebracht wurde, als C. schon in Merseburg war, berichtet M. dem Paul Eber am 3. oder 4. Januar (CR 6, 337f Nr. 3684).