M.: Gutachten [für Fürst Georg von Anhalt in Dessau]. Dt. - [Dessau, 23. November 1546]
[1] Gegen die Bitte um einen Waffenstillstand kann Hz. Moritz [von Sachsen] geltend machen, daß der Kaiser ihm die Exekution der Acht [gegen Kf. Johann Friedrich] befohlen habe, sein Einmarsch [in kursächsisches Gebiet] von seinen Landständen beraten sei und dem Lande und der Religion zugute geschehe, und daß er anderen zuvorkommen müsse. Unter Hinweis auf Hz. Moritz' Verhandlungsangebot an Lgf. [Philipp von Hessen vom 27. 10. 1546: Pol. Korr. Moritz 2, 904-906 Nr. 1041] und dessen positive Antwort [vom 6. 11. 1546: ebd. 916f Nr. 1050] könnte G. den Hz. bitten, zugunsten dieser Verhandlungen die Belagerung der Stadt Wittenberg aufzuschieben, in der Hoffnung, daß dann auch die Vettern [Kf. Johann Friedrich und Hz. Moritz] zu einem Vertrag kämen.
[2] Aussichtsreicher erscheint M. jedoch eine theologische Argumentation, nämlich daß Moritz die Stadt Wittenberg verschonen wolle, 1. um der Kirche und Universität willen, die weiterhin der Lehreinheit dienen wird, 2. um der Not der Einwohner willen, 3. weil er selbst versprochen hat, die [evangelische] Lehre zu erhalten, und 4. weil Wittenberg die Hauptstadt Kursachsens und fürstliche Grablege ist.
Fundort:
CR 6, 273f Nr. 3608 (sehr fehlerhaft); eigenhändig: Dessau LHA (ehemals Oranienbaum LA), GAR 1031, p. 264-271.
‒ MBW.T 15.
Datierung:
Datum: Die Bezugnahme auf das Schreiben des Hz. Moritz an den Lgf. vom 27. 10. 1546 und dessen Antwort, deren Tenor von Camerarius am 22. 11. dem Fürsten Georg mitgeteilt wurde und M. am 23. bekannt war (⇨ 4458.3), stellt den 23. 11. 1546 als frühest mögliches Datum sicher (so schon Christmann S. 13-15). 4460 ist also nicht eine Vorarbeit zu der 4448.1 erwähnten Bittschrift (was CR annimmt). Moritz hatte die Besatzung der Festung Wittenberg durch Schreiben vom 15. 11. zur Kapitulation bis 18. aufgefordert und auf Ersuchen weitere zehn Tage Frist gewährt (Pol. Korr. Moritz 2, 937 Anm. 2). Wenn die anhaltinische Petition den zu erwartenden Sturmangriff abwenden sollte, war Eile geboten. Es kann also kein Zweifel bestehen, daß M.s Gutachten noch am 23. in Dessau niedergeschrieben wurde.
Nachtrag:
§ 1 zu berichtigen: ... und daß er wegen der Feindseligkeiten des [Schmalkaldischen] Bundes nicht länger warten könne (nicht: und daß er anderen zuvorkommen müsse).