M. an Johannes Mathesius [in Joachimsthal]. - [Wittenberg], 22. Dezember [1544]

[1] M. billigt mit Beispielen aus der Geschichte, daß Math. gegen den Wucher predigt.

[2] Doch darf um der Gewissen willen die Billigkeit nicht mißachtet werden, wobei scharf zu unterscheiden ist zwischen Rentkauf, bei dem das Kapital unwiderruflich angelegt ist und also am Ertrag teilhaben muß, und Darlehen,

[3] was freilich in den Urkunden nicht immer terminologisch beachtet wird. So in dem von Math. berichteten Fall einer Frau [NN]. Solche Geldanlagen bei Städten gegen jährliche Einkünfte sind ehrenhaft und weit verbreitet [z. B. ⇨ 3564.2].

[4] M. hat sich damit intensiv befaßt und in seiner Ethik [⇨ 1890] darüber geschrieben [der Text von 1546: CR 16, 128-142; MSA 3, 266-280], damit die Prediger nicht wie [Jakob] Strauß und andere zu Beginn des Bauernaufstands vor 20 Jahren die Gemeinwesen verwirren.

[5] Die Geldgeschäfte dieser Frau sind also erlaubt.

Fundort:
CR 5, 551f Nr. 3094. ‒ MBW.T 13.
Datierung:
Jahr: 20 Jahre nach Strauß (⇨ 321) und dem Anfang des Bauernkriegs, deutsche Zählung wie 3833.

Normdaten
Personen:

Mathesius, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118731696

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485