M.: Testament. - [Wittenberg, vor 12. November 1539]

[1] Bekenntnis zur christlichen Lehre, wie M. sie in den Loci [⇨ 1555] und der letzten Auflage des Römerbriefkommentars [⇨ 2092.2] dargelegt hat, und zur Wittenberger Konkordie [1744].

[2] Ermahnung an M.s Kinder [Anna Sabinus, Philipp, Magdalena], sich nicht der Papstkirche mit ihrer verderbten Lehre anzuschließen; Warnung vor trinitarischen Irrlehren (Paul von Samosata, Servet) und sophistischen Vermittlungsversuchen [⇨ 2170 u. ö.]. Bitte an Caspar Cruciger und M.s andere Schüler, die evangelische Lehre in der Form, wie er sie vorgetragen hat, weiterhin zu lehren.

[3] Versicherung, daß M. nichts den Gegnern zuliebe tat, sondern daß die Änderungen seiner Lehraussagen auf dem schwierigen Weg von der unzulänglichen augustinischen [Rechtfertigungslehre] zur endgültigen Fassung in [M.s] Römerbriefkommentar dem Bemühen entsprangen, die katholische Lehre in ihrer von Luther wiederhergestellten Reinheit eindeutig zu formulieren.

[4] Dank an Luther, Kf. Johann Friedrich von Sachsen und Kanzler [Gregor] Brück, ferner an M.s Bruder Georg [Schwartzerdt] und die Freunde Joachim Camerarius, Franz [Burchard], Jonas, Bugenhagen, Cruciger, Augustin [Schurff], Milichius, Paul Eber, Veit [Dietrich] und alle Kollegen.

Fundort:
CR 3, 825-828 Nr. 1873. ‒ MBW.T 8.
Datierung:
Datum: Wie M. am 24. 8. 1540 an Camerarius schreibt, hat er vor seiner Reise zum Hagenauer Religionsgespräch, auf der er in Weimar die lebensbedrohende Krankheit erlitt, durch einen Traum vorgewarnt, sein Testament verfaßt und bei Cruciger deponiert. Doch beweist 2304.6, daß M. am 12. 11. 1539 ein Testament verfaßt hatte, und am 20. 10. 1539 rechnete er mit seinem baldigen Tod (⇨ 2294.1), was angesichts der grassierenden Seuche mit Todesfällen in der Verwandtschaft nicht abwegig war. Daß M. unmittelbar vor der genannten Reise im Juni 1540 sein Testament abänderte, ist nicht ausgeschlossen.

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