[1] Bekenntnis zur christlichen Lehre, wie M. sie in den Loci [⇨ 1555] und der letzten Auflage des Römerbriefkommentars [⇨ 2092.2] dargelegt hat, und zur Wittenberger Konkordie [1744].
[2] Ermahnung an M.s Kinder [Anna Sabinus, Philipp, Magdalena], sich nicht der Papstkirche mit ihrer verderbten Lehre anzuschließen; Warnung vor trinitarischen Irrlehren (Paul von Samosata, Servet) und sophistischen Vermittlungsversuchen [⇨ 2170 u.ö.]. Bitte an Caspar Cruciger und M.s andere Schüler, die evangelische Lehre in der Form, wie er sie vorgetragen hat, weiterhin zu lehren.
[3] Versicherung, daß M. nichts den Gegnern zuliebe tat, sondern daß die Änderungen seiner Lehraussagen auf dem schwierigen Weg von der unzulänglichen augustinischen [Rechtfertigungslehre] zur endgültigen Fassung in [M.s] Römerbriefkommentar dem Bemühen entsprangen, die katholische Lehre in ihrer von Luther wiederhergestellten Reinheit eindeutig zu formulieren.
[4] Dank an Luther, Kf. Johann Friedrich von Sachsen und Kanzler [Gregor] Brück, ferner an M.s Bruder Georg [Schwartzerdt] und die Freunde Joachim Camerarius, Franz [Burchard], Jonas, Bugenhagen, Cruciger, Augustin [Schurff], Milichius, Paul Eber, Veit [Dietrich] und alle Kollegen.