M.: Gutachten für Kf. Joachim II. von Brandenburg. - Dessau, 14. Juni 1553

[0] Das Hohepriesterliche Gebet [Joh 17] mahnt zur Eintracht. Um sein Urteil über die Schriften von [Andreas] Musculus und [Franciscus] Stancarus gebeten, beschränkt sich M. deshalb auf die beiden Hauptstreitpunkte:

[1] Über die Terminologie der Communicatio idiomatum.

[1.1] Die in der Kirche anerkannten Redeweisen sollen beibehalten werden. Gegen Nestorius.

[1.2] Die communicatio idiomatum. Athanasius, Kyrill [von Alexandria], Hieronymus, Vigilius von Trient [vielmehr: von Thapsus], Irenaeus, Konzil von Ephesus (Bibliothek [Reuchlins] in Pforzheim).

[1.3] Die unio hypostatica. Justin.

[2] Ob Christus nur nach seiner menschlichen Natur Mittler sei.

[2.1] Zu unterscheiden sind die Aussagen über die Naturen und die über das Amt. Diese kommen der Person zu, nicht nur einer der Naturen.

[2.2] Dank für die Menschwerdung des Sohnes Gottes.

[2.3] Belegstellen aus Schrift und Tradition.

[2.3.1] Zu Sohn und Samen.

[2.3.2] Zum ‚Herabgestiegen‛ des Nicänum.

[2.3.3] Zu Mittler, Hoherpriester, Erlöser, Fels, Fürbitter.

[2.3.4.1] Die Wirkungsweisen des Mittlers.

[2.3.4.2] Einwand: Opfer an sich selbst.

[2.3.5.1] Mittler ist nicht nur Christi leidende menschliche Natur, sondern seine siegende Person.

[2.3.5.2] Einwand: die Unteilbarkeit der opera ad extra der Trinität.

[2.3.5.3] Kirchenväterzeugnisse: Chrysostomus, Irenaeus, Vigilius, Kyrill, Ambrosius, Epiphanios, Hieronymus. Gegen Augustin bei Petrus Lombardus.

[2.4] Gegen die Behauptung des Stancarus, die [reformatorische] Rechtfertigungslehre sei pelagianisch.

[3] M. über diese seine Schrift.

[4] Zwei Quaestionen.

[5] Zitat aus Ambrosius.

Fundort:
Autograph: Magdeburg LHA, Außenstelle Oranienbaum, GAR 1031, p. 67-132; die stark veränderte Druckfassung: CR 23, 87-102 mit 726; MSA 6, 260-277 (262 Z. 4: affuisse). ‒ MBW.T 23 (erstmals publiziert).
Datierung:
Datum: Die Drucke und danach CR und MSA haben Johannis Baptistae 1553, als Ort das Schloß in Dessau. Das Autograph hat zwar denselben Ort, aber den 14. Juni. Daß dieser Tag der richtige ist, wird durch 6855.2, 6856.3, 6862.2 u. ö. erwiesen. Überdies war M. am 15. wieder und am 24. offenbar immer noch in Wittenberg (⇨ 6880ff), wogegen er vor dem 13. nach Dessau gekommen war (⇨ 6853). Vielleicht ist aus 14 früh 24 geworden, was dann vom Drucker in die Festtagsbezeichnung umgewandelt wurde, oder aber M. selbst hat das zufällige Datum durch ein festliches ersetzt, wie dies auch sonst gelegentlich geschah (3601). Die in Dessau entstandene Schrift wurde vor der Ablieferung am 1. August (⇨ 6918f) noch mit auswärtigen (⇨ 6863f; ⇨ 6873; ⇨ 6909; ⇨ 6918) und gewiß auch Wittenberger Kollegen erörtert und dabei verändert (⇨ 6928.5). Dem Regest liegt die Druckfassung zugrunde.

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