M.: Gutachten [für Gregor Brück in Torgau?]. - [Torgau, 26./27. September 1527?]

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Über Karlstadts Abendmahlslehre:

[1] Die Argumente vom vergossenen Blut

[2] und vom Sitzen zur Rechten, das auch Zwingli vertritt, werden zurückgewiesen.

[3] M. rät, [Kf. Johann von Sachsen] möge diese Angelegenheit den [Theologen] überlassen.

[4] Luther stimmt zu und verweist auf [Wider die himmlischen Propheten, ⇨ 368].

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Fundort:
CR 1, 1036 Nr. 585; Suppl. 6/1, 410 Nr. 630; WAB 12, 95f Nr. 4229. ‒ MBW.T 3.
Datierung:
Datum: Nicht Beilage zu 644 (Begründung siehe bei 645). Terminus post aus § 4. Nach seiner Rückkehr 1525 (⇨ 318) verteidigte Karlstadt seine Abendmahlslehre erst wieder im August 1527 (→WAB 4, 361f mit 13, 98). Daß bei der ersten Torgauer Konferenz außer dem Hauptthema Visitation auch über das Abendmahl gesprochen wurde (⇨ 599.2), dürfte durch Karlstadts Schreiben an Brück vom 19. 8. 1527 bedingt sein. Vermutlich ist damals M.s Gutachten entstanden.

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