M.: Gutachten [für Georg Spalatin in Altenburg]. Dt. - [Jena, 4. Januar 1528]

Über das Abendmahl: Daß Christus in denen, die das Sakrament recht gebrauchen, wirkt, bekennen alle; daß er nach seiner Gottheit bei ihnen ist, lehren auch die [Zwinglianer]. Die zwei Naturen Christi zu zerreißen, ist aber unerlaubt. Christus ist leiblich im Abendmahl.

Fundort:
CR 1, 759f Nr. 350; CR 3, 619f Nr. 1761; Pollet, Bucer 1, 24 mit 21f. ‒ MBW.T 3.
Datierung:
Datum: Beilage zu 644. Diese Beilage kann nicht das Gutachten über Karlstadt MBW 595 sein, denn dieses wurde von Luther gebilligt, der sich in Wittenberg befand, M. jedoch in Jena. Es ist auch kein dringender Anlaß bezüglich Karlstadts (auf den sich in 644 nicht die geringste Andeutung findet) bekannt, der es nötig machte, daß M., der Luther Ende November 1527 (⇨ 634) und Ende Januar 1528 (⇨ 651) sah, Anfang Januar über Spalatin ein Gutachten an Luther gelangen lassen sollte. MBW 595 ist überdies eine unverfängliche Analyse, bei der M.s Besorgnis 644.2 unverständlich ist, nicht jedoch bei einer positiven Lehraussage wie 645. Auf den äußeren Zustand von 645 paßt auch ‚subito effudi‛, und daß 645 deutsch geschrieben ist, weist in Verbindung mit ‚tuo iudicio omnia permitto‛ darauf hin, daß Sp. M.s Äußerung für einen Dritten »an einen vom Adel« erbeten hatte, was wiederum M.s Sorge des Mißverständnisses erklärt. Der aktuelle Anlaß schließlich dürfte das Echo auf den Fall Hans Mohr sein (⇨ 626), dessen Zwinglianismus 645 widerlegt.

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