Ehemals 604.
[1.1] Auch M. ist über die Widersetzlichkeit einiger Priester, worüber sich A. beklagte, aufgebracht, denn sie vertieft die Kirchenspaltung, die er durch die Visitation gerade beseitigen wollte, weshalb er die evangelischen Prediger zur Mäßigung mahnte und einige katholische Lehren übernahm, namentlich die recht verstandene Einteilung der Buße [CR 26, 20f; MSA 1, 242ff].
[1.2] Nun wird M. von A. als Papist verdächtigt, wo doch seine bei A. befindliche Schrift [Articuli ..., ⇨ 598] M.s Verständnis der Buße darlegt. M.s Erfahrung bei der Visitation führte zur Definition der Reue als Anfang der Buße.
[1.3] Gegen A.s Verlangen nach Verzicht auf solche Einteilungen.
[1.4] Im Geqensatz zu den vielen rechthaberischen, intoleranten Neuerern zeichnet sich A. durch Mäßigung aus.
[2] Für die Mönche [des Benediktinerklosters Saalfeld] ist Gf. Albrecht [von Mansfeld] zuständig. In der Stadt dürfen sie nicht predigen, sollen aber nicht vertrieben werden. Die A. gegen sie aufhetzen, haben es auf ihren Besitz abgesehen. Die Reformation darf nicht in Barbarei enden.
[3] Abschließende Mahnung zur Mäßigung. Auch die Katholiken haben zuweilen gegen ungebildete Lutheraner recht.