Über den Begriff ‚Buße‛.
[1] M. tritt in der Kirche für gemeinsam erarbeitete Lehrformulierungen ein. Er will keine Streitigkeiten, sondern wirkt für die Eintracht. Bei seinen Lehrveranstaltungen hat er keine Neuerungen erfunden, sondern die Lehre der [evangelischen] Gemeinden, die den [altkirchlichen] Glaubensbekenntnissen entspricht und von Luther in Büchern verbreitet wurde, zusammengefaßt und erläutert. Im Bewußtsein der menschlichen Unzulänglichkeit unterwirft sich M. dem Urteil der [evangelischen] Gemeinden.
[2] Die Bußlehre behandelte M. ausführlich, weil sie für die Frömmigkeitspraxis wichtig ist und die Sentenzenkommentare Irrtümer verbreiten. Vor zehn Jahren stritt ein Bayer [Veit Amerbach, ⇨ 2315.1] über den Begriff ‚Buße‛. Oft ist ‚Reue‛ damit gemeint. Aber die kirchliche Tradition, an die sich M. gern anschließt, versteht darunter die gesamte Bekehrung, wovon die Reue ein Teil ist, was mit dem Sprachgebrauch der Propheten übereinstimmt. Wie M. in seinen Loci [⇨ 3419] schrieb [CR 21, 877; MSA 2/2, 541.36], streitet er nicht um den Begriff. Aber während die Scholastiker zur Sündenvergebung die (vollkommene) Reue für ausreichend erklären, behandelte M. auch den Glauben als Teil der Bekehrung.
[3] M. lehnt andere Formulierungen nicht ab, wenn nur in der Sache Übereinstimmung herrscht, und ist selbst sein strengster Kritiker.
[4] Die Wiedergeburt rechnet M. zur Buße, um mönchische Askese abzuwehren. Er läßt aber auch ihre Definition als Buße (= Reue), Glaube und neuer Gehorsam gelten.
[5] Lehrverderbnis und Neuerungen läßt er sich nicht nachsagen. Er wünscht Eintracht und eine Konferenz der Gelehrten.