M. an Veit Amerbach [in Wittenberg]. - [Wittenberg, April 1542]

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[1] M. war durch den Drucker [Veit Kreutzer] so sehr in Anspruch genommen [⇨ 2921], daß er erst jetzt [auf A.s Zweifel an der lutherischen Rechtfertigungslehre] antworten kann. Er mußte sich selbst schon oft mit demselben Problem auseinandersetzen.

[2] M. erklärt A. die Bedeutung des ,sola fide', wofür er freilich lieber die Bezeichnung ,gratis' gebraucht, und betont, wie viel ihm an der Buße und am neuen Leben gelegen ist; dabei präzisiert er seine Übereinstimmung mit und Abweichung von Thomas [von Aquin].

[3] M. versichert, daß der Hof [von A.s Zweifeln] nicht unterrichtet wurde, und daß A.s Beschwerde bei [Gregor] Brück gegen M., von der dieser ihm erzählte, unbegründet sei. Er gibt seiner Hoffnung Ausdruck, daß A. der evangelischen Kirche dienen könne, und verwahrt sich gegen dessen Spitzen in der Vorrede der „Antiparadoxa“ [→Fischer l. c. 63 und 192f Nr. 9].

Fundort:
CR 5, 231-233 Nr. 2802; L. Fischer, Veit Trolmann ... (1926), 146f Nr. 6 mit S. 105-107. ‒ MBW.T 11.
Datierung:
Datum: 2949f und 2984.5 werden von Fischer l. c. 105 Anm. 5, 109 Anm. 3, 111 Anm. 4 gegen Enders 14, 279 zeitlich getrennt, während Clemen WAB 10, 76 sie wieder eng zusammennimmt. Fischer, der 2950 als das Ergebnis der durch 2984.5 eingeleiteten Untersuchung auffaßt (111), hat damit die Abfolge dieser drei Dokumente nicht erkannt. Der Brief an Brück (2950) ist zweifellos die erste Information an einen Regierungsvertreter, ausgelöst durch dessen Anfrage, die ihrerseits auf eine Beschwerde A.s bei Brück (⇨ 2949.3) zurückging. Brück unterrichtete den Kf.; der in 2984.5 erwähnte ,geschehene Bericht' ist Brücks Referat über 2950 und möglicherweise andere Erkundigungen. Die durch 2984.5 eingeleitete Untersuchung fand laut dieser Instruktion mündlich statt, wodurch A. sich besser verteidigen konnte, und sie wurde wohl hauptsächlich von Luther geführt; jedenfalls gibt es eine (leider undatierte) Vorladung A.s zu Franz Burchard und Luther (Fischer 152 Nr. 11). Den WAB 10, 75f vorgetragenen Datierungen ist also der Vorzug zu geben. Andererseits ist dort übersehen, daß zwischen 2949 und 2950 ein zweiter Brief A.s an M. anzusetzen ist. Wie M. Brück mitteilt, schrieb A. an ihn über Rechtfertigung und Primat. Da M. in 2949 mit keinem Wort auf den Primat eingeht, muß diese Frage A.s danach gestellt worden sein, und zwar in dem 2950.3 erwähnten kurzen Schreiben, wogegen A.s Zweifel an der Glaubensgerechtigkeit offenbar ausführlich dargelegt waren. Man wird also 2949 und 2950 zeitlich etwas auseinandernehmen, mit 2949 aber keinesfalls wie Fischer in den Herbst 1541 gehen, zumal M.s Druckgeschäfte gut zu den stark überarbeiteten Loci (⇨ 2921) passen, wogegen die Aktenpublikationen (⇨ 2816f; ⇨ 2863; ⇨ 2865) außer den Vorreden keinen besonderen Arbeitseinsatz M.s erforderten. Daß im Mai der Fall Amerbach schon außerhalb Wittenbergs bekannt wurde, zeigt Caspar Crucigers Brief an Veit Dietrich vom 14. Mai (Fischer 149-151 Nr. 9). Auch M.s Andeutung gegenüber Camerarius vom 31. Mai (2975.1) scheint sich hierauf zu beziehen.

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