[1] In [Kursachsen] gab es bisher keine kirchliche Veränderung, die Studien blühen und fast jede Woche finden Ordinationen statt. Danach soll H. urteilen und nicht nach Schriftstücken [bes. 5387], welche die [kursächsischen Theologen] nicht allein zu verantworten haben. Freilich haben M. und [die anderen kursächsischen Theologen] um die Adiaphora nicht sehr gestritten, weil die meisten ohnehin nicht abgeschafft waren, und weil die [kursächsischen] Hofräte vorbrachten, ohne ein Entgegenkommen wenigstens darin würde der Kaiser ein Heer entsenden und die Gemeinden würden verwüstet wie in Schwaben [⇨ 5420.1]. Doch wurde erreicht, daß das Meßopfer nicht wieder eingeführt wird, und dies war schwierig, weil [Luther u. a.] ihm [durch ihre Abendmahlslehre] die Basis gestärkt hatten, was M., wie H. weiß, oft beklagte [⇨ 5327.2].
[2] Gf. Albrecht [von Mansfeld] beschuldigt M., von Julius [Pflug] bestochen zu sein [⇨ 5500.4]. M. weist diese Verleumdung zurück und versichert seine Bekenntnistreue. H. soll dem Gf. mitteilen, daß die Lehre in [Wittenberg] so wenig verändert wurde, daß gerade ein Band mit Luthers Auslegungen der Psalmen und Propheten gedruckt wird [⇨ 5515]. M. wird ein Exemplar schicken. Er bittet, nicht aus der Freiheit heraus den Kummer der Geknechteten durch falsche Beschuldigungen zu vergrößern und keinen Bruderzwist entstehen zu lassen.