[1.1] Da Luther nicht mehr lebt, der [Kf. Joachim II. von Brandenburg] und [Johannes Agricola] durch Wort oder Schrift zum Schweigen gebracht hätte, erbittet L. von M. ein Urteil in schwieriger Sache.
[1.2] Am 1. Februar wurde den Bürgermeistern von Spandau [NN], L., dem Diaconus [Moritz Böttcher] und dem Schulmeister [NN] von [Kf. Joachim II. von Brandenburg] im Berliner Schloß das [Interim] überreicht, die in Jüterbog [⇨ 5384f] von [Joachim II.] und Kf. Moritz [von Sachsen] vereinbarten Artikel [⇨ 5398.1.2] von Johannes Agricola verlesen und die Declaratio [⇨ 5435.1], eine Zusammenstellung der Adiaphora, vorgelegt.
[1.3] L., zur Äußerung aufgefordert, monierte die Eile und Heimlichkeit des Vorgehens und empfahl, die Angelegenheit einem Landtag zu übertragen, erklärte seine Ablehnung des Interims und bewies mit einem Brief M.s [5401], daß dieser an den Jüterboger Artikeln nicht mitgearbeitet habe. [Joachim II.] antwortete, M. habe in Altzella an der Vorlage für Jüterbog mitgearbeitet [5359], und forderte L.s Zustimmung.
[2] L. stellt Argumente wider und für die Adiaphora zusammen.
[2.1] Zeremonien in Bezug auf Aberglauben und Ärgernis. Beweis und Widerlegung des letzteren.
[2.2] Standhaftigkeit (Luther genannt).
[2.3] Wirkung des Nachgebens auf den gefangenen Kf. [Johann Friedrich von Sachsen], von dem der Kaiser die Annahme des Augsburger [Interims] verlangt.
[2.4] Die Nutzlosigkeit der einzuführenden Zeremonien an sich.
[2.5] Ihre wünschenswerten Nebenwirkungen: keine Zerstörung der Gemeinden bei Erhaltung der Lehre.
[2.6] Mittel und Zweck.
[2.7] Anschein und Sache (Beispiel Doppelehe und Scheidung).
[2.8] Das Gewissen bei Duldung ohne Zustimmung.
[2.9] Verhalten bei Tyrannei (Laurentius, Decius).
[2.10] Wann der Bekenntnisfall gegeben ist.
[2.11] Scheinbarer Abfall.
[2.12] Taktisches Verhalten.
[2.13] Bekenntnis und Gefahr.
[2.14] Fallstricke (Eb. [Adolf] von Köln erwähnt).
[2.15]. Bitte um Verhaltensregeln. Die Empfehlung des Augsburger [Interims] am Anfang und Ende der Declaratio schreckt L.