M. an Georg Buchholzer in Berlin.
- [Wittenberg, 5. Februar] 1549
[1] M. schickt die »Declaratio« [N. Müller: JBrKG 5 (1908), 124-133 (H 3043a)] zurück, die er zuvor gesehen hatte. Sie schöpft zwar aus Luther; dieser würde aber den Rechtfertigungsartikel des [Interims] nicht billigen.
[2] Unbeschadet aller Nachsicht mit den Schwachen müssen die Theologen die Lehre unverderbt erhalten. M. bleibt also bei seiner Ablehnung [des Interims].
[3] Kritik an der vor dem Meßkanon zu lesenden [»Vermahnung«: JBrKG 5 (1908), 81-84].
Fundort:
CR 7, 327 Nr. 4478; vgl. G. Kawerau: JBrKG 9/10 (1913), 60 Nr. 34 [H 3134].
‒ MBW.T 19.
Datierung:
Datum: Nach 5401, wo die »Declaratio« noch nicht zur Diskussion steht. Sie wurde den Spandauern am 1. Februar vorgelegt (⇨ 5450.1.2). Es ist anzunehmen, daß sie dem Berliner Propst B. als einem der ersten bekannt wurde und dieser unverzüglich M.s Rat einholte. B.s Bitte um ein alternatives Formular für den Meßkanon dürfte damit zusammenhängen. Sie wird von M. am 5. Februar erstmals erwähnt (⇨ 5436.2). Wahrscheinlich hat M. unverzüglich die von B. erhaltenen Schriftstücke zurückgeschickt und bei nächster Gelegenheit die Bitte um das liturgische Formular wenigstens skizzenhaft erfüllt (5439.3). 5435 steht auch in der Trierer Handschrift (→Kawerau l. c.) vor 5439, ist also vermutlich mit 5436 abgegangen.