M.: Abhandlung über das Meßopfer. - [Jüterbog, 16. Dezember 1548]

[[1.1] Zeremonien und Opfer wurden zu allen Zeiten mißbraucht, in Israel aus Unkenntnis,

[1.2] bei den Heiden aus Aberglauben (Sündenvergebung, Verdienst).

[2.1] Mißbräuche in der Kirche zur Zeit Israels und der Pharisäer.

[2.2] Mißbrauch der Messe nach der Zeit der Apostel aus Unwissenheit oder als Opfer für die Sünde, wie bei Thomas [von Aquin], [Duns] Scotus und den Kanongebeten.

[2.3] Indessen gab es auch einige Rechtgläubige.

[2.4] In jüngster Zeit führte die scholastische Lehre vom Opfer für die Sünde und der Zuwendung zur Anhäufung käuflicher Messen und zu vielen Sünden.

[3.0] Die Entheiligung des Abendmahls erregt Gottes Zorn. Deshalb muß die Kirche über den wahren Gebrauch des Sakraments belehrt werden.

[3.1] Dies geschah in den [evangelischen] Gemeinden, indem die Unkenntnis und Gedankenlosigkeit gerügt wurden,

[3.2.1] desgleichen der Irrtum vom Opfer für die Sünde, die Zuwendung zur Sündenvergebung

[3.2.2] und zur Erlangung leiblicher Güter,

[3.3] und indem der evangelische und altkirchliche Brauch, keine Neuerungen, befolgt wurde.

[4.1] Die Sakramente müssen im Glauben empfangen werden. Beim Abendmahl nützt die gedankenlose Handlung nichts.

[4.2] Gläubiges Gedächtnis, nicht beständiger Zweifel sind angebracht. Denn Verheißungen und Sakramente wurden zum Trost gegeben.

[4.3] Glaube und Empfang sind wirksam, nicht das „opus operatum“ des Priesters.

[4.4] Die Wirkung des Heiligen Geistes.

[5.1] Auf den Einwand, die [Evangelischen] ließen einen Teil der Messe fallen, nämlich das Opfer, ist zu antworten: Die gesamte Abendmahlshandlung ist ein Lobopfer und Gedächtnis, und alle wesentlichen Teile werden beibehalten: Konsekration, Austeilung, Empfang, Gebet um Sündenvergebung, zuwendender Glaube und Danksagung.

[5.2] Das Abendmahl ist Opfer als von Gott eingesetzter öffentlicher Ritus, der vom Priester geleitet wird.

[5.3] Die Zeugnisse des Altertums: griechischer Kanon, Augustin, Cyprian.

[5.4] Das Neue Testament kennt kein Opfer „ex opere operato“, die Typoi Opfer Abels und Melchisedeks auch nicht.

[6.1] „Offerimus tibi filium“ sind weder Worte des Evangeliums noch der alten Kirche, können aber befriedigend erklärt werden als Gebet:

[6.2] Der Sohn opferte sich selbst, wir bitten im Vertrauen hierauf.

[6.3] Dasselbe gilt für das [im Interim] gebrauchte Wort ‚sistere‛.

[6.4] Auch der griechische Kanon ist zurückhaltender.

[7] Zusammenfassung der [evangelischen] Lehre.

Fundort:
CR 4, 309-316 Nr. 2238. ‒ MBW.T 19.
Datierung:
Datum: Von CR im Anschluß an Pezel [H 705] in das Jahr 1541 gesetzt und dem Regensburger Religionsgespräch zugeordnet. Diese Datierung kann nicht stimmen, da 5384 eine Auseinandersetzung mit dem erst vom Augsburger Interim gebrauchten Begriff ‚sistere‛ für ‚opfern‛ enthält. Daß 5384 in den Zusammenhang der in Pegau im August 1548 zwischen Julius Pflug einerseits und Fürst Georg von Anhalt und M. andererseits begonnenen Erörterungen des Meßopfers gehört, wird auch dadurch gestützt, daß das eigenhändige Konzept M.s im Anhaltischen SA überliefert ist (Frankfurt/Main BA, vorher Göttingen SAL, GAR 1031, p. 9-65). 5384 muß zeitlich auf 5343 folgen, wie dort nachgewiesen wurde. Demnach wurde auf dem Tag in Jüterbog nicht 5343 übergeben, wie die Acta synodica behaupten, sondern 5384. Die Jüterboger Beratungen begannen am 16. 12. 1548 (⇨ 5372), und schon am 17. wurde die Vereinbarung zwischen Kf. Moritz von Sachsen und Kf. Joachim II. von Brandenburg (⇨ 5398.1.2) ausgefertigt. M. hat also 5384 nicht erst in Jüterbog verfassen können, sondern fertig dorthin mitgebracht.

Normdaten