[1] M. schickt Zeitungen. Die Gemeinden in [Kur]sachsen, Thüringen, [Nieder]sachsen und in Brandenburg sind unverändert; doch fürchtet die Bevölkerung das Interim. Gebet um Erhaltung der Lehre.
[2] M. bittet den Kg., nach dem Tode Luthers die jährliche Zahlung [von 50 Talern] an seine Witwe [Katharina] fortzusetzen, was Gott belohnen wird.
[3] Beilage:
[3.1] Der Kaiser führte in Ulm das Interim ein. Martin Frecht und die anderen Prediger [⇨ 5284.8], die es ablehnen, wurden in Ketten Richtung Speyer abgeführt.
[3.2] Der Kaiser in Speyer. Er will das Reichskammergericht persönlich eröffnen.
[3.3] In Nürnberg hat der Rat das Interim angenommen, aber nur Feiertage, Fasten und Beichte mit Privatabsolution angeordnet, welch letztere schon vorher wiederhergestellt werden sollte, wie sie in [Wittenberg] üblich ist [⇨ 1203; 1367].
[3.4] Angriff einiger Spanier auf Konstanz [⇨ 5282; 5284].