[1] Der Rat erhielt von der Mehrheit der Schöffen [am 30.8.1548: Pol. Corr. Straßburg 4/2, 1065-1068 Nr. 818, bes. Anm.11] die Vollmacht, den Kaiser zu bitten, einige Kirchen für den evangelischen Gottesdienst zu genehmigen und das Interim in den übrigen Kirchen durch den Bf. [Erasmus von Limburg] einführen zu lassen.
[2] Die Beweggründe, von B. kritisiert.
[3] Die Erwägungen des Initiators Jakob [Sturm].
[4] B.s Kritik. Die Stimmung im Volke.
[5] Die Lage der Geistlichen.
[6] Da der Kaiser unerwartet am 3. September Speyer verließ, um in die Niederlande zu ziehen (wegen [Philipp von Spanien] oder wegen Unruhen), hätte [Straßburg mit der Stellungnahme zum Interim] abwarten sollen.
[7] Konstanz entschied sich unter dem Druck der Schweizer für das Interim und die Rückkehr des Bf. [Johann von Weeze]. Ambrosius [Blarer] mußte weichen. [Konrad] Zwick und der dem Schlachtentod [⇨ 5278.3.4] entronnene Thomas [Blarer] sind unter ihren Mitbürgern gefährdet.
[8] [Martin] Frecht und die anderen Bekenner [Jakob Spieß, Martin Rauber, Georg Fieß], darunter Frechts Schwager [vielmehr sein Bruder Georg], werden in den Niederlanden wohl das Martyrium erleiden.
[9] Empfehlung der beiden Überbringer, Studenten [aus Straßburg]. Grüße an Johannes Bugenhagen, [Caspar] Cruciger, [Georg] Maior, [Jakob] Milichius u.a.
[10] Manche erwarten von einem Konzil Besseres als [das Interim].