M. an Martin Bucer in Straßburg. - [Wittenberg], 4. August [1548]

[1] M. hat vorausgesehen, daß die Fürsten die [Religions]streitigkeiten in der Weise schlichten, daß sie das Volk mit kleinen Zugeständnissen beruhigen, das Wichtigste [bes. die Rechtfertigungslehre] aber zerstören und [dogmatische] Grundlagen der Abgötterei beibehalten. M. und B. haben oft darüber gesprochen.

[2] Die Theologen müssen die Lehre bewahren, obwohl die Politiker sich wie der Nürnberger Rat [⇨ 5226.3] und vielleicht alle Höfe verhalten werden.

[3] M. hätte [gegen das Interim] schärfer polemisiert, wenn nicht [Luther] das Meßopfer, das er beseitigen wollte, gestützt hätte [sc. durch die Lehre von der Realpräsenz]. Dieser unerledigte Streitpunkt [⇨ 5327.2] quält M. nicht weniger als die Lage nach dem unglücklichen Ausgang des [Schmalkaldischen] Krieges. Als letzte der Glaubensfragen muß auch [die Abendmahlslehre] geklärt werden.

[4] Einen Straßburger Kollegen nach [Wittenberg] zu schicken [⇨ 5219.4; ⇨ 5252], ist nicht dienlich.

[5] Johannes Agricola eifert, nur wer das Augsburger [Interim] annehme, sei ein Christ [⇨ 5239.9]. M. rechnet mit neuem Exil.

[6] Die niedersächsischen Städte beraten gemeinsam über das Augsburger [Interim] und werden es voraussichtlich ablehnen; M. kennt die Beschlüsse noch nicht [⇨ 5258].

[7] M. erbittet Nachrichten, besonders über den Aufenthalt von [Johannes] Brenz und [Wolfgang] Musculus, und versichert B. seiner Verbundenheit als Glied der Kirche.

Fundort:
Eigenhändig: Cambridge, Corpus Christi College, Ms. 119, p. 145-150 (147f bei der Paginierung übersprungen) Nr. 53. ‒ MBW.T 18 (erstmals publiziert).
Datierung:
Jahr von alter Hand (B.?) auf der Adresse, was durch die Bezüge bestätigt wird. Der Anfang nahezu wörtlich wie 5247.

Normdaten