Die Theologen an die [Delegierten der] Landstände. Dt. - [Meißen, 6. Juli 1548]
[1] Vff. haben zwar mit der Darstellung der [evangelischen] Lehre begonnen und den Rechtfertigungsartikel vollendet [5209], halten es aber für besser, wie einige Städte ohne Gegenschrift [zum Interim] vom Kaiser laut beiliegendem Entwurf [5211] Duldung des gegenwärtigen Standes ihrer Kirche zu erbitten, zumal ein neues Bekenntnis in einem größeren Kreis beraten werden müßte.
[2] Vff. warnen vor einer kirchlichen Veränderung, wollen einträchtig bei der jetzigen Lehre bleiben und lieber leiden als die alten Irrtümer restituieren. Sie sind bereit, die Lehre ausführlicher darzustellen. Gebet.
Fundort:
CR 7, 64f Nr. 4291.
‒ MBW.T 18.
Datierung:
Datum: Gleichzeitig mit der Überreichung von 5211.